Für Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen wird dann ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro fällig (bisher 20 Euro). Wer andere Verkehrsteilnehmer behindert, länger als eine Stunde parkt oder länger als eine Stunde mit Behinderung parkt, muss 70 beziehungsweise 80 Euro bezahlen, einen Punkt in Flensburg gibt es obendrauf. Parken in Feuerwehrzufahrten, auf Behindertenparkplätzen und Stellplätzen für E-Autos kostet genauso wie die Behinderung von Rettungsfahrzeugen künftig 70 statt wie bisher 55 Euro. Mal eben in zweiter Reihe halten? Dies soll mit 55 Euro geahndet werden (früher 15 Euro), kommen noch "mit Behinderung", "mit Gefährdung" oder "mit Sachbeschädigung" hinzu, kann das Bußgeld auf bis zu 100 Euro steigen und zusätzlich einen Punkt kosten.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder diese unerlaubt nutzt, muss künftig mit einer Geldbuße von bis zu 320 Euro rechnen, zuzüglich einem Fahrverbot von einem Monat und zwei Punkten in Flensburg.
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