Ich bin auch nicht glücklich mit der Art der Kommunikation der SdK. Aber in der Urteilsbegründung zeigt sich - wie auch schon in der Verhandlung - dass AMS als rechtlicher Vertreter der SdK - und damit uns - enorm viel versucht hat, um gegen einen übermächtigen Gegner mit einer ganzen Horde von Spitzenanwälten etwas für uns rauszuholen.
Dass die Spielregeln des WHOA so wenig zulassen, ist weder die Schuld der SdK noch die von AMS. Es ist eine europäische Gesetzgebung, die Aktionäre als lästiges Anhängsel einer Kapitalgesellschaft sieht, dessen man sich im Falle einer Krise schnell entledigen muss. Als ob der Misthaufen weniger stinkt, wenn man den drumherum surrenden Fliegen mit Insektizid den Garaus macht.
Am Ende muss man konstatieren: Aus der Sicht von Hedgefonds und anderer Schattenbanken ist die EU-Restrukturierungsrichtlinie in der Ausgestaltung der jeweiligen Länder das perfekte Instrument, den freien Kapitalmarkt zu zerstören. Aktionäre, selbst größere Anteilseigner, haben in diesem Szenario keine Chance. Das wird so lange legal sein, bis sich die EU an eine Änderung der Richtlinie macht, oder bis der EuGH das System kippt. Bis das passiert, ist Steinhoff längst Geschichte und die hier investierten Hedgefonds um einige Milliarden reicher.
Ganz ehrlich: Da ist mir ein sauberer, strafrechtlich eindeutig zuzuordnender Betrug wie bei Wirecard oder bei Steinhoff zu Joostes Zeiten "lieber" als so ein scheinlegales Schmierenstück. Und dass die CVRs jemals etwas wert sein werden, halte ich - nach der Lektüre der Urteilsbegründung - für noch weniger wahrscheinlich. Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
Ich verabschiede mich von hier - werde die Diskussionen vermissen. Passt gut auf euch auf! |