http://www.noz.de/lokales/61394431/...-windraeder-sind-120-meter-hoch Essen: Neue Windräder sind 120 Meter hochBrockhausen. In der Gemarkung Brockhausen sollen zwei neue Windkraftanlagen errichtet werden. Die geplanten Windräder des Typs Nordex N 117 haben eine Nabenhöhe von 120 Metern, der Rotordurchmesser beträgt 117 Meter. In der Februar-Sitzung des Bad Essener Ratsausschusses für Umwelt, Planen und Bauen wurde mitgeteilt, dass beim Landkreis Osnabrück für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen vom Typ Nordex N 117 mit 2,4 MW Leistung entsprechende Bauanträge auf der Fläche Gemarkung Brockhausen Flur 21 Flurstück 7 eingegangen sind. Antragsteller sind die EFG Energy-Farming GmbH und die EFG Energy-Farming Holding GmbH mit Sitz in Bad Essen. Das Genehmigungsverfahren erfolgt nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Die geplanten Windkraftanlagen mit der Nabenhöhe von 120 Metern und dem Rotordurchmesser 117 Meter bedeuten eine Millioneninvestition. Im Vergleich zu den bereits vorhandenen Anlagen im Gemeindegebiet besitzen die beantragten Anlagen eine um 15 Meter erhöhte Nabenhöhe und einen um 27 Meter vergrößerten Rotordurchmesser. Die dann größten Anlagen in Bad Essen haben eine 0,4 MW höhere Nennleistung als die vorhandenen Windkraftanlagen. Der geplante Standort befindet sich auf einer Windvorrangfläche nördlich von Bad Essen, rund drei Kilometer östlich von Bohmte und eineinhalb Kilometer westlich des bereits bestehenden Windparks. Die Zuwegungen sollen mit einer Breite von 4,5 Metern als geschotterter Weg angelegt werden. Die umgebende landwirtschaftliche Fläche ist nach Angaben der Vorhabenträger weiterhin eingeschränkt nutzbar. Nach Prüfung der Belange, die durch die Gemeinde Bad Essen zu vertreten sind, ist vom Ausschuss festgehalten worden, dass beide Windenergieanlagen innerhalb der ausgewiesenen Sonderbauflächen für Windenergie beantragt sind. Die Erschließung erfolgt durch die vom Vorhabenträger zu erstellenden Wege, die an den gemeindlichen Brockhauser Weg münden. Somit liege eine leistungsfähige und nutzbare Erschließung vor. „Alle weiteren Belange sind von den Fachbehörden des Landkreises Osnabrück innerhalb des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu überprüfen. Hierzu zählen insbesondere Schallimmissionen und Schlagschattenwirkung zur nächst- gelegenen Wohnbebauung sowie die Überprüfung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege“, betont Fachdienstleiter Andreas Pante. Die Überprüfung dieser Belange werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen, sodass Anregungen und Hinweise von betroffenen Anwohnern oder Grundstücksnachbarn über die Gemeinde Bad Essen oder direkt beim Landkreis Osnabrück vorgebracht werden könnten. |