DDO Group hat Adler die Tochter LI Lorgen Ltd. übernommen.
Berlin, 23. September 2019. Die ADLER Real Estate AG ("ADLER") hat heute gemeinsam mit ihrer zu diesem Zweck erworbenen Tochtergesellschaft LI Lorgen Ltd. ("Merger Sub") einen Vertrag über die Verschmelzung (reverse triangular merger) mit der A.D.O. GROUP LTD ("ADO Group") abgeschlossen, einer nach israelischem Recht organisierten Aktiengesellschaft, deren Aktien an der Tel Aviv Stock Exchange (TASE), Israel gehandelt werden (ISIN IL000505050161), der mit ca. 38% größten Aktionärin der ADO Properties S.A. ("ADO Properties"), einer nach luxemburgischem Recht organisierten Aktiengesellschaft, deren Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden (ISIN LU1250154413).
Einige Großaktionäre der ADO Group, die zusammengerechnet 52% der Stimmrechte an ADO Group halten, haben mit der ADLER bindende Vereinbarungen abgeschlossen, in der abzuhaltenden Hauptversammlung der ADO Group der Verschmelzung zuzustimmen.
Das wichtigste Asset von ADO Group ist die ca. 38% Beteiligung an der ADO Properties, einer Berliner Wohnimmobiliengesellschaft mit einem Immobilienportfolio mit einem Bruttovermögenswert (gross asset value, GAV) von EUR 4,4 Mrd. (H1 2019).
Die vereinbarte Gegenleistung beträgt ca. EUR 708 Mio. bzw. EUR 25,75 je Aktie (ca. ILS 100,00 pro Aktie)[2], was einem Abschlag von ca. 15% gegenüber ADO Properties EPRA NAV entspricht (ohne Berücksichtigung des von ADO Properties angekündigten Verkaufs eines Immobilienportfolios mit einer Prämie zum NAV).
Anfänglich wird die Transaktion durch eine Akquisitionsfinanzierung finanziert. ADLER beabsichtigt, diese Anfang 2020 zurückzuzahlen durch eine Kombination aus einer geplanten Bezugsrechtskapitalerhöhung, zu deren vollständiger Übernahme sich ADLER Aktionäre verpflichtet haben, Erträgen aus dem Verkauf eines Wohnentwicklungsprojektes und weiteren Fremdverbindlichkeiten. Es wird erwartet, dass der stabile BB Rating Ausblick für ADLER nach Vollzug der Transaktion bestätigt wird.
Der Vollzug der Verschmelzung, der im Dezember 2019 erwartet wird, steht unter dem Vorbehalt eines Mehrheitsbeschlusses der ADO Group-Hauptversammlung, der Bedingung, dass ADO Group unmittelbar vor Vollzug nicht mehr als 33% der Aktien der ADO Properties hält (damit bei Vollzug der Verschmelzung keine Pflicht für ADLER zur Abgabe eines öffentlichen Übernahmeangebots zum Erwerb sämtlicher ausstehender Aktien der ADO Properties ausgelöst wird), sowie unter dem Vorbehalt der Genehmigung der zuständigen Fusionskontrollbehörden und anderer üblicher und gesetzlicher Vollzugsbedingungen.
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