Wilmersdorf Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Isolation von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen Danach müssen sich auch "Personen, denen vom Gesundheitsamt oder auf Veranlassung des Gesundheitsamts [! AA] mitgeteilt wurde, dass sie aufgrund eines engen Kontakts zu einem bestätigten Fall von COVID-19 nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert Koch-Instituts Kontaktpersonen der Kategorie I sind", für 14 Tage in Isolation begeben. Dabei soll Folgendes gelten:
»Der zeitweise Aufenthalt in einem zu dem Isolationsort gehörenden Garten, einer Terrasse oder eines Balkons ist alleine gestattet. Verdachtspersonen dürfen den Isolationsort für die vom Gesundheitsamt angeordnete Testung verlassen…
In der gesamten Zeit der Isolation soll eine räumliche oder zeitliche Trennung von anderen im Haushalt der oder des Betroffenen lebenden, nicht selbst isolierten Personen beachtet werden, mit Ausnahme von Kindern/Menschen mit Betreuungsbedarf.…
Während der Zeit der Isolation hat die Kontaktperson der Kategorie I ein Tagebuch zu führen,"
glauben die wirklich, dass das jemand einhält ? hat nicht Drosten gesagt 9 Tage reichen ! |