Es wäre schön, wenn Sie etwas mehr Wissen hätten und damit vermeiden könnten, Unausgegorenes von sich zu geben. Eigentlich würde man das von jemandem, der sich hier tummelt erwarten. Aber ich unternehme einen Versuch, Ihnen wenigstens die einfachen Sachverhalte zu erklären:
Wir hätten in den VKPs mehrere hunderttausend Aktien verkaufen können. Da wir aber keinen akuten Kapitalbedarf hatten und haben, hat man sich bei uns entschieden, die Aktien in kleinen Tranchen anzubieten. Dazu kommt, dass wir nach der Prospektverordnung (ich weiß nicht, ob Sie davon schon einmal gehört haben), nur für 1 Mio. EUR innerhalb von 12 Monaten Aktien in der von uns gewählten Form offerieren dürfen.
Der Verkauf eines kleinen Anteils an einer Tochtergesellschaft hat nun wirklich gar nichts mit einer Abspaltung (wissen Sie überhaupt was man juristisch und steuerrechtlich darunter versteht?) zu tun. Von daher auch kein Thema für die HV. Dazu kommt, dass die Aktien ausschließlich an Aktionäre der WFA verkauft werden, jeder Aktionär der WFA AG also in der Lage ist, die WFA-Online Aktien, im Verhältnis seiner Beteiligung, zu kaufen.
Wir haben auch nicht angekündigt, ein ARP aufzulegen, sondern wir wollen uns lediglich von der HV die grundsätzliche Genehmigung geben lassen, Aktienrückkäufe zu tätigen, wenn wir es denn für sinnvoll halten. Das ist ein sogen. Vorratsbeschluss wie auch Beschlüsse zum genehmigten und bedingten Kapital. Verstehen Sie den Unterschied zu Ihrer Aussage?
Die Zahlen, die wir in den letzten Jahren als endgültig kommuniziert haben wurden immer ohne jegliche Beanstandungen vom WP testiert. Ich kann mich an keine Diskrepanz erinnern. Ihre Aussagen dazu sind schlichtweg falsch. |