Dr. Meier schreibt den selben Scheiß wie seit Jahren. wie er ja auch hier noch bestätigt.
#296232 "Wie gesagt - ich schreib ja nicht erst seit gestern."
Wenn er nur mal erkennen würde, das das ja das Problem mit Ihm ist.
DrEhrlichInvestor : Paco #296039 09.04.21 09:49 Du begreifst immer noch nicht was verbilligen bedeutet. Die Frage ist nämlich nur ob ich bei Kursen unter 5,1 noch mal kaufe oder warte bis er unter 5 gefallen ist. Falls er das tut.
DrEhrlichInvestor : so nochmal nachgekauft #295999 08.04.21 14:58 nochmal 5000 € in 5,115 € -> läuft bei Coba ! Kursziel 8,5€
DrEhrlichInvestor : Werni #295786 17.03.21 17:41 ... ich kaufe immer Coba Ich verkaufe nicht. WERTVOLLE COBA SHARES. Ich kaufe mal bei 6 mal bei 5,68 mal bei 5,45 mal bei 5,2 und verkaufe dann wieder bei 5,5 .. Coba schwankt wie eine Schiffschaukel..... da bekomm ich Lust auf Europapark.
DrEhrlichInvestor : gelber #15.02.21 23:56 so dramatisch ist die Lage um Coba nicht. Geld kann die sich jederzeit beschaffen. Will sogar in Zukunft selbstständig operieren. Es sieht alles danach aus als wäre das richtig richtig gut.
DrEhrlichInvestor : Warum ich glaube, #295391 10.02.21 23:29 dass die Commerzbank steigt. Ganz einfach - 2015 war ja das Jahr von Martin B. Das Jahr der üppigen Dividende. Seither hatte sich einiges getan - das vorgehaltene Geld ist gewachsen ... regulatorische Anforderungen sind mittlerweile übererfüllt. Die Lage ist besser als sie 2015 war ... 2015 standen wir deutlich höher als heute.
DrEhrlichInvestor : bull....pff.. #294940 30.12.20 11:00 es gibt keine Betriebs bedingten Kündigungen bei Coba ! das ist rechtlich derzeit leider nicht möglich
DrEhrlichInvestor : Mal schauen #294880 10:34 Der Kurs ist gedeckelt auf 8,5 denke nicht, dass die 8,5 überschritten werden. Aber sie könnten erreicht werden. Ich sehe jedenfalls erst mal keine 4,2x .... keine Verbilligung etc. schaun wir mal.
Ich habe für mich mal die Glaubwürdigkeit, mit den Ankündigungen und Vorhersagen vom Dr. hinterfragt. Dies ist nicht so einfach, denn die gelöschten Beiträge sind ja nicht mehr einsehbar. Ein Glück für Ihn. Das sich dann ergebene Bild wäre noch negativer.
Fazit.: Lemminge lasst euch hier nicht in der Coba reinlocken. Außer Ihr könnt bis 2024 auf euren Einsatz verzichten.
Und wenn jetzt nichts (HV) bewegendes passiert geht es weiter in Richtung 4,x € Bis zur HV werden wir bei ca. 4,90€ plus / minus rum krepeln.
Das Risiko bei der Coba ist seit Jahren, das die erforderlichen Maßnahmen nicht und wenn dann zu spät umgesetzt werden.
Aktuell steht ja der Abbau von ca. 1.500 Stellen auf freiwilliger Basis an. Ich lehne mich mal aus dem Fenster und sage, bis Ende Juni hat kein Abbau stattgefunden.
Was die Mitarbeiter scheuen wie der Teufel das Weihwasser, sind Betriebsbedingte Kündigungen !
Und genau hier hat die Führung keinen Arsch in der Hose. Aber genau das ist für die Coba erforderlich.
"Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis deshalb kündigt, weil er den Arbeitnehmer wegen betrieblicher Erfordernisse in dem Betrieb nicht weiterbeschäftigen kann. Die Ursache des Kündigungsgrundes liegt damit im Bereich des Arbeitgebers. Dieser kann oder will seinen Betrieb nicht mehr mit der bisherigen Personalstärke fortführen. Er trifft eine unternehmerische Entscheidung, die zu einem Wegfall von Arbeitsplätzen führt.
Im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) darf in Deutschland das Arbeitsverhältnis nach § 1 KSchG aus betriebsbedingten Gründen nur gekündigt werden, wenn der Beschäftigungsbedarf für einen oder mehrere Arbeitnehmer in dem bisher wahrgenommenen Aufgabenbereich auf Dauer entfällt und der Arbeitnehmer nicht auf einem anderen freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann.[1] Sind mehrere vergleichbare Arbeitnehmer betroffen, muss der Arbeitgeber die Arbeitnehmer, denen er kündigen möchte, zudem nach bestimmten sozialen Kriterien auswählen (Sozialauswahl). Er muss dabei die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, eventuelle Unterhaltspflichten und eine eventuelle Schwerbehinderung des Arbeitnehmers ausreichend berücksichtigen. Auf Verlangen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Gründe anzugeben, die zu der getroffenen sozialen Auswahl geführt haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird die Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Kündigung an einer dreistufigen Prüfung gemessen: 1.das Vorliegen einer unternehmerischen Entscheidung, die zum Wegfall eines oder mehrerer Arbeitsplätze führt, 2.Gründe, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, sog. fehlende anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit, 3.ordnungsgemäße Durchführung der Sozialauswahl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsbedingte_K%C3%BCndigung
Noch einen schönen Restsonntag nicht nur den investierten. |