1. zu deiner Frage zu den Bezugsrechten: Du musst Bezugsrechte nicht bezahlen, sondern Bezugsrechte stellen einen Wert für dich dar. Du kannst diese, wenn du die KE nicht mitgehen willst verkaufen (teilweise oder ganz), damit erwirbt ein anderer das Recht die Aktien für den Bezugspreis zu 10 ct zu erwerben. Verkauftst du die Bezugsrechte nicht, kannst du selbst junge Aktien zu 10 ct erwerben. Die Bezugsrechte sind also ein Ausgleich an die Altaktionäre für die Verwässerung bei einer KE. Machst du gar nichts, dann verfallen die Bezugsrechte wertlos, was wohl die schlechteste Alternative wäre.
In der Angabe: zu beziehendes Wertpapier steht: BK OF IRELD 7/11 EO -,05 Das EO kommt aus der Betriebswirtschaft und bedeutet - Vereinbarung zugunsten des Käufers. Ob das -,05 allerdings bedeutet, dass das Bezugsrecht bei Ausgabe 0,05 ct wert ist kann ich dir nicht 100% sagen. Aber der Wert ändert sich auf jeden Fall, wie der einer Aktie, wenn damit gehandelt wird, je nach Angebot und Nachfrage. Sie werden mit eigener WKN im Bezugszeitraum an der Börse gehandelt. Hier mit der WKN A1JBX0
2. was machst du denn an der Börse, wenn du das nicht verstehst :-)))) (nur ein Scherz) hahaha |