Weil ich erst kürzlich hier was von der Verfassungsklage gelesen habe, hier dazu ein paar Zitate: -- Ein Moratorium ist denkbar, aber nur im Wege der Gesetzesänderung", sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, dem Handelsblatt. "Darüber kann es keinen Streit geben." Auf die Frage, ob ein bloßer Regierungsbeschluss verfassungswidrig sei, sagte er: "Ja, so ist es. Ein Gesetz aussetzen kann im Übrigen das Bundesverfassungsgericht. Die Regierung aber mit Sicherheit nicht." -- -- Auch die Rechtfertigung der Bundesregierung mit Bestimmungen im Atomgesetz sieht Papier kritisch. "Entweder muss ein rechtswidriger Zustand bestehen. Das könnte man etwa annehmen, wenn und soweit das Laufzeitverlängerungsgesetz nicht gilt", sagte Papier. "Es gilt aber." Die zweite Alternative sei eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Sachgüter, wie es im Gesetz heißt. "Dafür müsste aber eine solche konkrete Gefahr gegeben sein. Zumindest die bisherigen Einschätzungen der Atomaufsichtsbehörden widersprechen der Annahme einer konkreten Gefährdung", sagte Papier. -- -- Die von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) genannte Rechtsgrundlage aus dem Atomgesetz genüge nicht, sagte auch der Würzburger Rechtsprofessors Kyrill-Alexander Schwarz der Nachrichtenagentur dpa. "Paragraf 19 Absatz drei Ziffer drei reicht definitiv nicht aus." Dazu müssten dringende Gefahren direkt von den Kraftwerken ausgehen. "Für eine Stilllegung wäre eine Gesetzesänderung nötig", sagte Schwarz. "Das gilt auch für eine befristete Stilllegung für drei Monate." -- -- Auch der renommierte Berliner Umweltrechtler Michael Kloepfer hält ein Moratorium ohne gesetzliche Grundlage für "evident verfassungswidrig". Ein Rückgriff auf die Bestimmung des Atomgesetzes erlaube keine "befristete Freistellung von geltenden Gesetzen", so Kloepfer in einer schriftlichen Stellungnahme. "Der Vorrang des Gesetzes kann nicht durch Willensäußerungen der Exekutive über ein "Moratorium" unterlaufen werden. Rechtsstaatliche Grundsätze und der Respekt vor dem Parlament verlangen daher einen entsprechenden Beschluss des Bundestages in Gesetzesform", -- -- Der Düsseldorfer Staatsrechtler Martin Morlok warf der Bundesregierung rechtswidriges Handeln vor. "Das Moratorium ist ein flotter Spruch der Regierung ohne rechtliche Grundlage" -- -- Ähnlich sieht das der Rechtswissenschaftler Joachim Wieland. Wieland, der als Professor an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer lehrt, sagte Handelsblatt Online: "Die Laufzeitverlängerung ist als Gesetz des Bundestages in Kraft getreten und kann nur durch ein Gesetz zeitlich begrenzt oder dauerhaft außer Kraft gesetzt. Die Regierung ist nach dem Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes Art.20 Abs.3 GG nicht befugt, Gesetze des Parlaments außer Kraft zu setzen." -- -- Eine solche Anordnung ist rechtswidrig", sagte der Anwalt Manfred Rebentisch, Experte für Umwelt- und Atomrecht, bei der Kanzlei Clifford Chance in Düsseldorf. -- -------------- Scheinbar sind sich die Experten, einschließlich des obersten Ex-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts einig.Trotz all dieser Einschätzungen hat die BRD keinerlei Rückstellungen gemacht und ist sich seiner Sache sehr sicher. Insbesondere Herr Tritin, der anmerkt, dass sich die Konzerne lieber auf andere Probleme fixieren sollen, wie dem Ausbau der Erneuerbaren. Damit wird er meiner Einschätzung als einer der unfähigsten Politiker gerecht. Was hat diese Äusserung auch nur im entferntesten mit dem Problem gemein. Der Mann wird dafür bezahlt Ideen zu entwickeln und nicht das zu sagen, dass ohnehin jedem klar ist und nichts mit der eigentlichen Problemstellung zu tun hat. Die Aussage hätte man auch von einem 16 jährigen Schüler erwarten können - solche unqualifizierten Äusserungen wären in meiner beruflichen Laufbahn einer Kündigungsanfrage gleichgekommen. Zur allgemeinen Einschätzung: Ich persönlich gehe von einem Eigentor aus. Ca. 8 Mrd. Euro stehen für E.on im Raum. Ich bin kein Lobbyfreund oder Befürworter von solchen Klagen, aber wenn man einerseits sieht, wie die Regierung die Autokonzerne unterstützt, sei es Abwrackprämie oder CO2 Lockerungen und andererseits den Energiekonzernen systematisch das Wasser abgräbt, so muss man schon feststellen das dies ein höchst fragwürdiges vorgehen ist. Nicht im entferntesten ist sowas mit Gerechtigkeit vereinbar und nur aus Angst vor dem Druck der Öffentlichkeit beschlossen worden. Das stützt auch die These, dass der Wähler als Marionette benutzt wird und nach der Wahl deutliche Bekenntnisse folgen werden. Weshalb werden sonst die Entscheidungen nach die Wahl vertagt. |