einem Insolvenzverwalter und einem Geschäftsinhaber oder Vorstand ? --> Der IV darf keine Schulden machen. Und ein überschuldetes Unternehmen stückchenweise so verkaufen, als hätte es keine Verbindlichkeiten. Stimmen die Gläubiger diesem sogenannten Asset Deal (= legalisierte Teilenteignung, - Anm. des Autors! ) nicht zu, und findet sich auch weiterhin kein Unternehmens-Käufer, so bleibt am Ende nur noch die Zwangsvollstreckung. Und im schlechtesten Fall, beim 2. Termin derselben, gibt es dann auch keine Mindestpreise mehr. D.h. alle VG.-e ab einem Euro ! Wenn TAE-GmbH-IV Kübler über vier Jahre keinen Käufer finden konnte, trotz eines Jahresgewinns von zuletzt 1 Mio €, und obendrein noch als Verkaufsmodus einen Asset Deal anbot, so darf man wohl davon ausgehen, dass die Gläubiger auf einen Großteil ihrer Forderungen verzichten mußten, um letztendlich einer Zwangsvollstreckung zu entgehen. Denn dann hätten sie höchstwahrscheinlich noch weniger bekommen. Daraus ergibt sich logischerweise dass es keinen Nettoerlös für die ebenfalls insolvente Thielert-Mutter-AG ( - ohne Geschäftsbetrieb - ) geben wird. Alles Andere ist nur Wunschdenken einiger weniger Aktionäre, die sich ihren Totalverlust nicht eingestehen wollen oder können. Mit etwas Glück findet sich villeicht jemand, der unbedingt schnell eine eingetragene AG mit dem Namen Thielert braucht und bereit ist dafür zu zahlen, oder der die Kosten für die Löschung der Thielert AG im Handelsregister übernimmt. Anderenfalls wird sie als Geister-/Mantel-AG auf unbestimmte Zeit fortbestehen. (---> Anm.: Ist das nicht ein Fall von Gesetzeslücke ?). M.f.G. |