Wie wirkt sich die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtshofes (oberster Gerichtshof) in Leipzig für den deutschen Vertriebsmarkt von Lopoca aus? Stehen hier bereits weitere Schwierigkeiten vor der Türe? Beruft sich doch auch Lopoca immer wieder auf die europäische Dienstleistungsfreiheit zum Anbot ihrer Spieleplattform.
Teilzitat Süddeutsche Zeitung, Artikel vom 27.10.2017 (voller Artikel, unten angeführter Link):
Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat das bestehende Verbot für Casino-, Rubbellos- und Pokerspiele im Internet bestätigt. Mit Ausnahme von Sportwetten und Lotterien sei das Veranstalten von Glücksspiel im Netz illegal, teilte das Gericht in Leipzig am Freitag mit. (Az.: BVerwG 8 C 14.16 und 8 C 18.16)
Das Verbot verstoße nicht gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit und auch nicht gegen Verfassungsrecht. Die strenge Regulierung des Glücksspiels im Internet diene dem Schutz der Bevölkerung.
Link - Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtshofes 27.10.2017 (Oberstes Gericht der Bundesrepublik Deutschland in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art): http://www.bverwg.de/pm/2017/74 Quellennachweis: Bundesverwaltungsgerichthof Deutschland; bverweg.de
Link: https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/170068.html Quellennachweis: isa-guide.de, isa-casino
Link: http://www.sueddeutsche.de/news/panorama/...20090101-171027-99-634545 Quellennachweis: Süddeutsche Zeitung, sueddeutsche.de
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