als vor 3 Jahren. Zu Küblers Äusserungen: Es wäre ihm mit seinen Verkaufsbemühungen nicht förderlich, öffentlich den Eindruck zu erwecken, er müse die TAE schnellstmöglich verkaufen. Andererseits hat er mit den Gläubigern einen Meilensteinplan vereinbart, in dem u.a. das Erreichen bestimmter Zwischenziele bis zum Verkauf festgelegt ist. Sollte z.B. das Erreichen der Gewinnschwelle oder die Bedienung der Zinsen in den entsprechenden Zeitfenstern nicht erreicht werden, so könnten die Gläubiger ihreseits das Stillhalteabkommen für ihre Forderungen beenden und z.B. eine sofortige Zwangsversteigerung einleiten lassen. Kübler hat diesen Sachverhalt indirekt mit dem Satz bestätigt: " .. dann würden uns die Gläubiger nicht weitermachen lassen." Soweit ich das Interview kenne, gab es keine Aussage, in welcher er eine Bedingung für den Asset Deal nannte. Z.B. Nur wenn ein Verkauf im Ganzen nicht möglich ist .. . Ein deutlich erhöhter Preis für Diesel, Kerosin oder AVGAS, bzw das geringere Angebot an AVGAS per se an Flughäfen weltweit, spricht zwar für die schnellere Einführung von Dieselflugmotoren im Allgemeinen, nicht aber für Centurionmotoren im Besonderen, da es auch andere Anieter von Dieselflugmotoren gibt. Insofern stellt dies nur einen sehr weichen Faktor in der Unternehmensbewertung der TAE dar. "Entscheidend für die Bewertung einer Firma ist der Ausblick." Bevor wir uns hier um Bewertungsmodelle der TAE streiten (Substanzwertverfahren, Liquidationswertverfahren, Ertragswertverfahren, u.a. siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensbewertung, ) sollten wir 2 Dinge berücksichtigen: Kübler kann auf die Mindestkaufpreisforderung keinen Einfluß nehmen, da dies in der Gläubigerquote schon z.T. vorbestimmt ist. In der Mindestkaufpreiskalkulation ist kein Posten für Dritte (AG, Aktionäre, ..) enthalten. Der zukünftige Investor wird aus kaufmännischer Vorsicht und mit Rücksicht auf seine Partner, Aktionäre nicht mehr als unbedingt notwendig für die TAE GmbH zahlen. Die absolute Höhe seines Gebotes wird sich an seiner Sichtweise der Unternehmensbewertung orientieren, und nicht danach, was Kübler, oder ein anderer vorgibt. Demzufolge wird der tatsächliche Kaufpreis sich nur unwesentlich höher als Küblers Mindestforderung ergeben. Anderenfalls wäre die TAE in der letzten Bieterrunde, oder früher, schon verkauft worden. Und um es noch einmal klarzustellen: Nur wenn nach dem TAE-Verkauf die AG keinen Geschäftsbetrieb, kein Vermögen und keine Mitarbeiter mehr hat, dann bezeichnet man dies als leeren AG-Mantel ! |