Du gehst ja von der Ausbuchung der Aktien aus, so wie das meistens, aber nicht immer der Fall ist.
Wie sieht es dann eigentlich mit dem Verlustvortrag aus. Das sind schätzungsweise 2 Milliarden, die sich steuersenkend auf die "neue" Kodak auswirken.
Verfällt der Verlustvortrag bei Ausbuchung? Wäre es nicht sinnvoll, diesen in die "neue" Firma mitzunehmen? |