Das könnte hier bald passieren, bei dem Schuldenstand Bisher wurde die Zahlungsunfähigkeit mit einem Berechnungsansatz festgestellt, der seit 2005 gilt. Dieser Ansatz stellt in Form einer Liquiditätsbilanz die Aktiva I zuzüglich im dreiwöchigen Prognosezeitraum zufließende Aktiva II den Verbindlichkeiten (Passiva I zuzüglich im dreiwöchigen Prognosezeitraum fällig werdende Passiva II) gegenüber. Wenn ein Unternehmen innerhalb des Prognosezeitraums nicht mindestens 90 Prozent seiner Verbindlichkeiten bedienen kann, ist es zahlungsunfähig. |