Ich habe von einem Fall gelesen (wirklich passiert), in dem ein Mitarbeiter einer Kommune, der dort das Rechnungswesen geleitet hat, Geld an von ihm slebst gegründete Briefkastenfirmen überwiesen hat. Im Verwendungszweck stand "Rechung ...". Ob es den Rechnungssteller tatsächlich gab, hat niemand geprüft. Man vertraut sich ja. Da, wo ich selbst gearbeitet habe, früher, gab es eine Bagatellgrenze bis zu der kein zweites Auge die Überweisungen geprüft hat. Bis 2.499 EUR wurde alles im zwei-Augen-Prinzip überwiesen. Es wäre ein leichtes gewesen, eine Rechnung zu kopieren, das Datum sowie IBAN und BIC vorher zu ändern und auch Beträge > 2.499 zu überweisen. Ich glaube, das wäre monatelang niemandem aufgefallen. Wenn es nun statt einer Rechnung um die Hinterlegung einer Sicherheit geht, bleibt das Geld ja im Unternehmen, bzw im Falle des Treuhandkontos bei einer externen Bank immern noch im eigenen Zugriff. In diesem Falle muss man also keine Rechnung fälschen, sondern einen Kontoauszug. Wenn das nur ein zweiter prüft, mit dem man sich einig ist, oder noch schlimmer - erst gar keiner prüft oder ein Dritter Unabhängiger aber eben nur anhand eines eingescannten Dokumentes, dann eröffnen sich viele Türen. Man fordert beim Treuhänder "Mr. X" eine Saldenbestätigung an und erhält auch eine Saldenbestätigung, aber eben nicht von Mr. X bzw. dem ominösen Treuhänder Nr. 1, sondern einen gut gefälschten Kontoauszug eines eigenen Mitarbeiters. Und der Cashflow? Ja... der ist dann, soweit ich das einschätzen kann, auch tatsächlich nicht korrekt. Bleibt das Geld im Unternehmen, d.h. auf einem Treuhandkonto, dann gibt es keinen negativen Cashflow. Wenn jemand aber an eine Briefkastenfirma überweist, die nicht zum Konzern gehört, dann wird der Cahsflow negativ. Es kommt zu einer Auszahlung, genauer gesagt ein negativer Cashflow aus betrügerischen Handlungen, der aber nicht als solcher ausgewiesen wird, weil man in der Annahme lebt, das Geld läge auf dem Treuhandkonto, das ja auch noch als Cash deklariert wurde - oder sehe ich das jetzt falsch? Das ganze wäre damit vergleichbar, dass jemand 2 Mio. aus dem Tresor nimmt, die sich mit seinem Kollegen teilt und der unterschreibt dafür die Kasse, die den Bestand ausweist, der eigentlich immer als Reserve darin gelegen hat. Ein Wirtschaftsprüfer geht ja nicht in den Keller und zählt die Kasse nach. Wenn da zwei Unterschriften drauf sind, dann geht man davon aus, dass die Kasse stimmt. Also glaubt man auch, es hätte keinen negativen Cash flow gegeben. Klärt mich auf, wenn ich falsch liege... |