Wenn eine €5 Mrd Kapitalerhöhung (mit gleicher Beteiligung der Stamm und Vorzugsaktionäre) bei einem Kurs der jungen Aktien von €2.- durchgeführt würde, dann schaut die Berechnung des Bezugsrechtes wie folgt aus. 1. Berechnung Bezugsverhältnis Bisheriges Grundkapital = 175 Mio Aktien (87,5 Stamm + 87,5 Vorzüge) a €1.- = €175 Mio Grundkapital nach Kapitalerhöhung = 2,5 Mrd Stk. a €1.- = €2,5 Mrd. + €175 Mio = €2,675 Mrd. Bezugsverhältnis= Bisheriges Grundkapital / Grundkapital nach Kapitalerhöhung = 175 / 2675 = 0,0655 2. Berechnung des Bezugsrechts Bezugsrecht= ( Kurs "Altaktien" - Ausgabekurs "Junge Aktien" ) / Bezugsverhältnis+1 = (43 - 2) / 1,0655= 38,5 Fazit: Sollte sie Kapitalerhöhung tatsächlich in der dargestellten Form durchgeführt werden, würde man als "Altaktionär" hinausgedrängt, sofern man an der Kaptialerhöhung nicht teilnimmt, da man bei einem Kurs von 43 pro Aktie 38,5 als Bezugsrecht ausbezahlt bekommt . Als Altaktionär sollte man, soferne man glaubt, daß die Aktie unterbewertet ist und daher noch "Aufholpotential" hat an der Kapitalerhöhung teilnehmen. Ob jedoch die Kapitalerhöhung in dieser "untypischen Form" kommt, bleibt wie Niccolo schon erwähnte abzuwarten ... |