in der Handwerkerzeitung behandelt die Frage:
„Was bei Aktienverlusten steuerlich noch zu retten ist“. Dies zielt auf den „AKTIENVERLUST-Verrechnungstopf“ (so heißt der bei meiner Depotbank)
Ich habe hingegen hier die Frage behandelt: „Was bei ANDEREN ALS Aktienverlusten steuerlich noch zu retten ist“. Dies zielte auf den ALLGEMEINEN Verlustverrechnungstopf (so heißt der bei meiner Depotbank, die beide genannten Töpfe getrennt führt).
Dementsprechend unterschiedlich fallen die Ergebnisse aus. Die Handwerkerzeitung behandelt meine Fragestellung also nicht (wahrscheinlich vor dem Hintergrund, weil sie Optionen und Zertifikate etc. für wenig seriöse Anlageformen hält (Zockerei), was nicht unvertretbar ist).
Fazit: Es bleibt also dabei - wer Dividendeneinnahmen aus seinen Aktien hat, kann sie mit seinen Verlusten des ALLGEMEINEN Verlustverrechnungstopfs verrechnen, bis dieser Topf keine Verluste mehr aufweist, genauer: die Depotbank macht diese Verrechnung automatisch und informiert über den Zwischenstand. |