Höchstmengen für Steviolglykoside in Lebensmitteln: Am 26.Januar 2011 hat die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) ein neues Gutachten (in Englisch) über die vermutete tägliche Verzehrmenge von Steviolglykoside durch die Verbraucher bei bestimmten Lebensmittelgruppen (z.B. Limonaden, Schokolade, Desserts etc.) vorgelegt. Basis der neueren Berechnungen waren beantragte Einsatzmengen für Steviolglykoside in Lebensmitteln.
Bei Durchsicht der Liste fällt auf, dass einer ganzen Reihe von Lebensmittelgruppen in der Zukunft keine Steviolglykoside zugesetzt werden dürfen. Darunter fallen unter anderem alle Backwaren, auch Essobladen, Desserts, Snacks- und Knabberartikel und zum Teil auch Süßigkeiten wie z.B. Gummi-Bärchen.
Generell stellt die Europäische Lebensmittelbehörde aber fest, dass selbst die reduzierten Einsatzgebiete und Einsatzmengen für bestimmte Verbrauchergruppen, die große Mengen an bestimmten Lebensmitteln verzehren, immer noch die Gefahr besteht, dass die maximal erlaubte Tageshöchstdosis (ADI-Wert) deutlich überschritten werden könnte. Dies kann speziell für Kinder zutreffen, die z.B. täglich in größerem Umfang mit Süßstoffen gesüßte Limonaden zu sich nehmen. Hier kann, gemäß den Berechnungen der EFSA, der ADI-Wert mehr als dreifach überschritten werden. Möglicherweise muss speziell bei Limonaden die künftig erlaubte Höchstmenge noch deutlich reduziert werden, um einem vorbeugenden Verbraucherschutz bei Kindern dann auch in der Praxis gerecht zu werden. In der Schweiz ist aus diesem Grund bislang die Höchstmenge auf 200 mg Steviolglykosid pro Liter begrenzt. Hier ist die EU-Kommission gefordert.
Bei den beantragten Lebensmittelgruppen für den Einsatz von Steviolglykoside sind auch Kuriositäten dabei, wie z.B. der Einsatz in Fischprodukten oder Fischsaucen und Fischmarinaden. In Deutschland hat es ja in der Vergangenheit heftige Diskussionen über Alkopops gegeben und ob es tatsächlich Sinn macht, den Einsatz von Steviolglykosiden für solche Getränke frei zugeben, sollte gründlich überlegt werden.
Fortgang der Zulassung: Mit dem EFSA-Gutachten vom 26.Januar 2011 hat die EU-Kommission nun die Grundlage für die Ausarbeitung eines Entwurfes für die Zulassung der Steviolglykoside in der Europäischen Union. Gemäß von Verlautbarungen des zuständigen Kommissars im EU-Parlament soll ein Verordnungsentwurf bis zum 28. Juni 2011 erstellt werden. Als nächster Schritt wird dieser Entwurf im Europäischen Rat besprochen und gegebenenfalls auch beschlossen. Es könnte dann bis zum Ende des Jahres 2011 oder Anfang 2012 zu einer Zulassung der Steviolglykoside in der EU kommen. Solange aber ein Entwurf für eine Zulassung nicht vorliegt und der Europäische Rat keine Stellungnahme dazu abgegeben hat, bleibt alles noch Spekulation. |