ich bin zwar kein rechtsgelehrter denke aber das es doch sehr wohl eine staatshaftung für schuld oder schadhaftes verhalten seiner Staatsdiener gibt,das geht sonst gar nicht !. haftungsmäßig ist das Thema Wirecard für mich abgeschlossen,wo nichts, ist kann man auch nichts holen. wenn mir jemand hier schreiben könnte wie hoch die haftungssumme bei einer Verurteilung ey wohl liegen könnte (und nicht nur die hier immer genannte su. von max. 4 Mio. euro). sollte die max. su. doch bei dieser summe liegen,ist es für mich wie bei wc,nichts zu holen !.keine klage,ist ja eh nur Geld und zeitverschwendung also können wir evtl. nur auf die Regierung hoffen, die vielleicht,eine teilentschädigung anbietet, ich denke wenn alle steuerabzüge aus den verlusten von aktienverkäufen von "Deutschen anlegern" bei den Finanzämtern gelten gemacht werden,entsteht dem Staat ja auch ein hoher steuerschaden,sollen die uns doch ein Gegenangebot machen und wir treten diese forderung an den Staat ab dieser würde dann aber nur für die Anleger gelten die auch in Deutschland veranlagt werden. ich die meisten werden ja eh kein Geld mehr haben für eine aktienanlage um die verluste wieder gegenrechnen zu können. ich kenne zwar keine zahlen aber aber der schaden da sehr viele Ausländer investiert sind dürfte für die brd in denheutigen Zeiten wo nach einen tsunamie schon 1 Milliarde nach Thailand gespendet wurde wohl überschaubar sein. |