sorry, aber ohne dich angreifen zu wollen, muss ich jetzt mal dem käse, den du schreibst, einhalt gebieten. in der brd liegen deine aktien in keinem depot bei irgendeiner bank, sondern werden zentral von der clearstream ag, einer tocher der deutschen börse ag verwaltet. nun hast du die möglichkeit, dich ins aktienregister der entsprechenden gesellschaft eintragen zu lassen. musst du aber nicht machen. das ändert aber nichts daran, dass du Miteigentümer der aktien wirst, die in einem depot deiner bank bei der clearstream baming ag frankfurt lagern. du kannst allerdings deine bank generell ermächtigen, dich als eigentümer eintragen zu lassen. ansonsten lässt sich die bank eintragen und wickelt für dich den kontakt mit der gesellschaft ab (informiert dich z.B. über hauptversammlungen und ähnliches). dadurch wird die bank jedoch nicht zum eigentümer der aktien. das bist dann immer noch du. im depotgesetz ist ferner geregelt, dass der verwahrer, hier die clearstream ag, über deinen miteigentumsanteil nicht verfügen darf. verfügen bedeutet zwar eine dingliche rechtsänderung, ist hier aber in dem sinne gemeint, dass sie deine aktien auch nicht verleihen dürfen. eine davon abweichende vereinbarung bedarf der ausdrücklichkeit in einer separaten urkunde, kann also nicht in agb vorgenommen werden. niemand verleiht also deine aktien an leerverkäufer.
grüße |