gilt als Aktienkurs?
Im normalen Handel muss dafür erstmal ein Umsatz zustande gekommen sein. Wenn also der Aktienkurs durch einen Handel zu 11,2 € gestanden hätte, wäre in jedem Fall das SL von Einzahler ausgelöst worden und damit zum Kurs bei 11,04 €.
Hier lag aber kein Umsatz vor. Allerdings taxt der Marketmaker den Kurs in Frankfurt bei den meisten Aktien bei Xetra-Schluss um 17:30Uhr auf dem Bid Kurs runter. Ich hab mich schon immer gefragt, was der Unsinn soll, aber das ist seit Jahren gängige Praxis. Deswegen wundern sich ja in diversen nebenwerteforen ja seit Jahren die Anleger, wieso der Kurs 3-4% tiefer steht als im Xetra. Da erklär ich ihnen dann immer, sie sollen mal auf den Umsatz in Frankfurt schauen, der bei Null liegt. Da taxt wie gesagt der Marketmaker den Kurs am Bid-Kurs. Im Falle der StopLoss stellt sich aber die Frage, ob ohne einen stattgefundenen Handel bereits das SL zieht. Für mich macht das keinen Sinn. Da sollte man (wenn das wirklich der Fall ist) das Bafin einschalten und gegebenefalls um Gesetzesänderungsvorschläge bitten. Ich hab übrigens bei wikifolio ein ähnliches Problem. Da dort die L&S Kurse ausschlaggebend für die StopLoss sind, kann ich dort sogar bei vielen BlueChips, erst recht bei US Werten, keine StopLoss setzen, aber erst recht bei Nebenwerten, weil sich über L&S ebenfalls das SL am Bid-Kurs orientiert. Und da L&S extrem weit nachbörslich taxt, sind sinnvolle SLs fast unmöglich. |