Zunächst einmal Danke für Ihr posting #62.866 vom 11.09.2022
Sie postolieren ja so gerne Halbwissen, zumindest wenn es um die Kritiker geht. Im obigen posting haben Sie zur Untermauerung Ihrer Meinung den folgenden LInk eingestellt; allerding nur einen Teil daraus zitiert: (https://www.kpluss.com/de-de/investor-relations/...tanpassungen-aus/)
Der guten Ordnung halber darf ich ebenfalls aus der von Ihnen benannten Quelle zitieren:
"1.§Für den Zwischenabschluss der K+S AG zum 30.06.2020 wurde keine Wertminderungsprüfung für den Nettobuchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Kali- und Magnesiumprodukte (i.H.v. 5.196,8 Mio. Euro, 51,7% der Konzernbilanzsumme) durchgeführt,obwohl Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass das Nettovermögen wertgemindert sein könnte. Anhaltspunkte waren insbesondere die negative Kalipreisentwicklung sowie der weitere Rückgang der Marktkapitalisierung unterhalb des Nettovermögens des Unternehmens. Die unterlassene Wertminderungsprüfung verstößt gegen IAS 36.9 i.V.m. IAS 36.12 und IAS 34.28.
2.§Im Zwischenlagebericht der K+S AG für das 1. Halbjahr 2020 wurden wesentliche Ereignisse und deren Auswirkungen auf die Finanzlage und deren Entwicklung nicht ausreichend deutlich dargestellt. Insbesondere kommt nicht zum Ausdruck, dass der im 1. Halbjahr 2020 erzielte Freie Cashflow von 166,2 Mio. Euro in voller Höhe auf nicht operative Maßnahmen, im Wesentlichen auf das in 2020 als Working Capital Management Maßnahme eingeführte Factoring, zurückzuführen ist. Dies verstößt gegen § 115 (4) WpHG i. V.m. DRS 16.40 ff. (z.B. DRS 16.41, interne Ereignisse g))..."
Oder auch:
"m Konzernabschluss der K+S AG zum 31.12.2019 wurde über wesentliche Annahmen, Annahmeänderungen, Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten im Zusammenhang mit der Werthaltigkeitsprüfung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Kali- und Magnesiumprodukte (ZGE Kali) nicht angemessen berichtet.
Das Nettovermögen der ZGE Kali i.H.v. 5.428,3 Mio. Euro (51,3% der Konzernbilanzsumme) besteht im Wesentlichen aus Sachanlagevermögen des Kaliwerks Bethune in Kanada. Es wurde insbesondere nicht angegeben, dass für dieses Werk erstmalig nicht nur die ausgewiesenen Reserven, sondern zu 40% auch Ressourcen bei der Nutzungswertermittlung herangezogen wurden, die anders als Reserven zum Betrachtungszeitpunkt noch nicht hinreichend sicher nachgewiesen oder noch nicht wirtschaftlich förderbar sind. Es wurde ferner auf die Verlängerung der für dieses Werk zugrunde gelegten Laufzeit nicht hingewiesen, die sich in Folge der Ressourcenberücksichtigung auf ca. 150 Jahre (ewige Rente) mehr als verdoppelt hat. Die stattdessen im Konzernanhang enthaltene Aussage, dass die Laufzeiten der ZGE durch die Rohstoffreserven determiniert sind, lässt nicht auf die Berücksichtigung von Ressourcen schließen. Auch über die erstmalig im Werthaltigkeitstest unterstellte zukünftige Ausweitung der maximalen Produktionskapazität in Bethune von 2,86 mt/a auf 4,0 mt/a wurde nicht berichtet. Auf diese Weise wird nicht die von einem IFRS-Abschluss gemäß IAS 1.1 geforderte Vergleichbarkeit hergestellt."
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