Dass mehrere Banken die BYD-Kapitalmaßnahme nicht steuerneutral behandelt haben und Kapitalertragssteuer auf nicht realisierte Erträge eingezogen haben, ist aus meiner Sicht rechtswidrig. Davon abgesehen sollte dann aber zumindest die Steuerlast bei einem Verkauf ein Null-Summen-Spiel sein, sodass die zuvor abgezogene Kapitalertragssteuer ausgeglichen wird. Das ist bei mir aber nicht der Fall.
Bei mir hat die Deutsche Bank offensichtlich einen falschen neuen Einstandskurs in der Vermögensaufstellung angenommen, nämlich 13,60 EUR statt der korrekten 18,71 EUR! Da ein zukünftiger Verkauf der Aktien bezogen auf diesen Einstandskurs besteuert wird, sollten wir alle die neuen Einstandskurse in unsere Vermögensaufstellungen bei den Banken überprüfen, um ungerechtfertigte Steuern zu vermeiden! --- Wenn es interessiert, hier die Berechnung des korrekten neuen Einstandskurses: Kapitalertragssteuer auf die Kapitalmaßnahme für 800 neue Aktien: 3061,65 EUR.
Das bedeutet bei 26,375% Steuern einen fiktiven Einstandkurs für diese 800 neuen Aktien von: 14,51 EUR. Mein ursprünglicher Einstandskurs für 400 alte Aktien betrug: 27,12 EUR. Neuer Einstandskurs durch Mittlung: (400 x 27,12 EUR + 800 x 14,51 EUR) / (400 + 800) = 18,71 EUR.
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