ist in seiner Bewertung exakt bei den Bestimmungen eines Whoa-Verfahrens geblieben. Hieraus hat er eine Schlussfolgerung in Bezug auf den Whoa-Plan gezogen. Demgegenüber ist Prof. Faber eindeutig nicht bei den Whoa-Bestimmungen geblieben. Er hat sich einseitig auf die Seite der Gläubiger begeben und eine Schlussfolgerung im Sinne der G7 gezogen. Er hat z.B. festgestellt, dass man den Aktionären mit 20 Prozent entgegengekommen ist, weil diese deutlich in Minus sind. Das sind äußerst gewagte Feststellungen ohne Substanz, da die Aktionäre Eigentümer der Holding sind und nicht die G7 oder das Management und insofern selbst über einen Prozentsatz bestimmen können, und warum nicht 100 Prozent für die Aktionäre, wenn die Schulden beglichen sind? Außerdem gibt es keine neutrale Unternehmensbewertung, von G7 und Management ohnehin nicht, wie und woher also will Herr Prof. Faber wissen, dass wir nicht „in The Money“ sind? Er kann es nicht wissen, weil er nur ein Gutachten gemäß den Wünschen der Gegenseite ohne Substanz nach entsprechender Bezahlung erstellt hat. Das Gericht kann aufgrund eines solchen Parteigutachtens keine Entscheidung treffen.
Alles nur meine Meinung und Sichtweise!
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