Nicht die Pepco Group NV ist verpfändet, die IBEX Retail Europe, vorher Pepco Holdco, Anteile sind verpfändet. Also unsere 79 %. Und unsere 100 % SIHL Anteile auch, da befinden sich u.a. die 52 % Pepkor Anteile drin. Die Pepco Group Aktien (intern) sind wiederum für die Finanzierungen der Pepco Group verpfändet. Aber MF würde ich erst mal so lassen, da schlummern noch Überraschungen, wenn du dir diesen Text aus dem Prospekt Febr. 2022 zum IPO mal durchliest. Es geht um die Möglichkeit, Wertberichtigungen auf aktive latente Steuer (Deferred Taxation Assets) aufzuheben. Bei folgender Darstellung aus diesem Prospekt in Bezug auf diese möglichen Steuerforderungen ggü. dem Finanzamt (Werden latente Steuern aktiviert, so ist der gesonderte Posten "Aktive latente Steuern" auszuweisen, der wirtschaftlich wie eine Forderung gegenüber dem Finanzamt zu verstehen ist.) würde ich als ein Hauptaktionär doch prüfen, ob diese später zu aktivierenden Steuer-Forderungen durch Abgabe von Anteilen im IPO nicht meinen Ertrag daraus schmälern würden. Diese Überprüfungen finden seitens MF Group vierteljährlich statt, so dass man bei Steinhoff wohl permanent die Sache neu bewertet: "Steuern Wir bewerten die Realisierbarkeit unserer aktiven latenten Steuern vierteljährlich. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Accounting Standard Codification ("ASC") 740 Establishment of a Valuation Allowance for Deferred Tax Assets (Wertberichtigung für aktive latente Steuern) führen wir eine Analyse aller verfügbaren positiven und negativen Nachweise durch, indem wir die Angemessenheit des zukünftig erwarteten steuerpflichtigen Einkommens aus allen Quellen, einschließlich der Umkehrung steuerpflichtiger temporärer Differenzen, der prognostizierten Betriebsgewinne und der verfügbaren Steuerplanungsstrategien beurteilen. Diese Schätzungen des künftigen steuerpflichtigen Einkommens erfordern naturgemäß ein erhebliches Maß an Urteilsvermögen. In dem Maße, in dem es als eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich angesehen wird, dass ein latenter Steueranspruch nicht realisiert werden kann, wird eine Wertberichtigung vorgenommen. Da wir uns zum 28. September 2021 in einer dreijährigen kumulierten Verlustposition befinden, haben wir uns aufgrund der subjektiven Natur von Prognosen nicht auf prognostizierte Betriebsergebnisse verlassen. Daher haben wir nach Abwägung der verfügbaren positiven und negativen Beweise festgestellt, dass es wahrscheinlicher ist, dass unsere verschiedenen latenten Steueransprüche nicht realisierbar sind, und haben daher weiterhin eine Wertberichtigung vorgenommen. Zum 28. September 2021 bzw. 28. Dezember 2021 betrug die Wertberichtigung für unsere aktiven latenten Steuern 441,3 Mio. US$ bzw. 383,4 Mio. US$. Die Gesellschaft beabsichtigt, die volle Wertberichtigung auf die aktiven latenten Steuern beizubehalten, bis ausreichende positive Beweise vorliegen, die eine Aufhebung oder Verringerung der Wertberichtigung rechtfertigen. In Anbetracht unserer erwarteten künftigen Gewinne sind wir der Ansicht, dass es eine begründete Möglichkeit gibt, dass kurz- bis mittelfristig genügend positive Beweise vorliegen, um zu dem Schluss zu kommen, dass ein wesentlicher Teil der Wertberichtigung nicht mehr erforderlich ist. Bei der Bewertung der Wertberichtigungen gewichten wir objektiv nachprüfbare Nachweise stärker als nicht objektiv nachprüfbare Nachweise. Die Berücksichtigung der Nachweise erfordert von der Geschäftsleitung eine Reihe bedeutender Beurteilungen, Schätzungen und Annahmen zu hochkomplexen und von Natur aus unsicheren Sachverhalten. In Anbetracht unserer gegenwärtigen und der erwarteten künftigen Gewinne sind wir der Ansicht, dass eine hinreichende Möglichkeit besteht, dass in absehbarer Zukunft genügend positive Beweise vorliegen, die zu dem Schluss führen, dass die Wertberichtigung nicht mehr erforderlich ist. Die Aufhebung der Wertberichtigung würde zum Ansatz bestimmter aktiver latenter Steuern und zu einer Verringerung des Einkommensteueraufwands in dem Zeitraum führen, in dem die Aufhebung verbucht wird. Der genaue Zeitpunkt und der Betrag der Auflösung der Wertberichtigung können sich jedoch in Abhängigkeit von der tatsächlich erzielten Rentabilität (um permanente Differenzen bereinigtes Einkommen vor Steuern) ändern... Ungeachtet einer möglichen Auflösung von Wertberichtigungen können wir jedoch gemäß Abschnitt 382 des U.S. Internal Revenue Code von 1986 in seiner geänderten Fassung (der "Code") nur etwa 1,7 Mrd. USD an Steueransprüchen gegen in der Zukunft erwirtschaftetes steuerpflichtiges Einkommen zu verwenden..." Ein nicht geringer Betrag auch wenn er nicht mit einmal verwendet werden wird. |