von der Rechtsprechung für solche Extremsituationen entwickelt. Daran ist halt nicht zu rütteln. Man kann zwar theoretisch andere Rechtsergebnisse diskutieren, in der Praxis oder in der Juristenausbildung würde aber jedes andere Ergebnis als mangelhaft gelten oder einen Revisionsgrund begründen.
Talisker hätte dem von ihm erwähnten Zeit -Artikel lesen sollen. Man darf auch nicht an dem Fall kleben bleiben, etwas Abstraktionsvermögen ist schon nötig , um grundlegende Rechtsprinzipien zu verstehen.
Den Zeit- Beitrag lesen ab "Wo liegt die Lösung des Falls".
"Wo liegt die Lösung des Falls? Wir finden sie dort, wo uns weder der Autor Schirach noch der Film auch nur ansatzweise hinführen: Im (Straf)Recht und in der Unterscheidung zwischen Rechtswidrigkeit und Schuld. "Ist Pilot K. schuldig?", fragt das Stück Terror ein ums andere Mal, befasst sich dann aber, zur angeblichen Klärung dieser Frage, überhaupt kein bisschen mit der Schuld des Angeklagten, also der Frage, ob er PERSÖNLICH, in seiner Situation und Lage, mit seinen Kenntnissen, Irrtümern und Voraussetzungen, die rechtswidrige Handlung hätte vermeiden können. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz klargestellt, dass es sich überhaupt nur mit der Frage der Rechtswidrigkeit befassen musste und wollte, also der Frage, ob staatliches Recht anordnen darf, unschuldige Menschen um eines (vermeintlich) höheren Ziels willen vorsätzlich zu töten. Es ging also um die Frage des "Dürfens" auf der Ebene des staatlichen Rechts: Darf ein Minister anordnen (!), fremde Unschuldige zu erschießen? Darf ein Polizeipräsident den Befehl erteilen, einen Gefangenen zu foltern? Sind diejenigen, denen solche Befehle erteilt werden, von Rechts wegen und dienstlich verpflichtet, sie auszuführen? Und sind daher umgekehrt die Opfer solcher Anordnungen von Rechts wegen "verpflichtet", sich widerstandslos erschießen oder foltern zu lassen? Oder dürften sie gegen ihre eigene Tötung Notwehr üben? Muss der Seemann, wenn der Kapitän des sinkenden Schiffs "Schotten dicht" befiehlt, im Maschinenraum strammstehen und freudig ertrinken? All das sind Fragen der Rechtmäßigkeit und Rechtswidrigkeit. Sie haben mit Schuld und Unschuld zunächst einmal nichts zu tun. Mit der Frage der Schuld des einzelnen, der in der konkreten Situation persönlich handelt oder nicht, hatte sich daher auch das Bundesverfassungsgericht nicht zu befassen: Es hat ja nicht über die Verurteilung des Piloten Koch entschieden, sondern über die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes, das es erlaubt hätte, Herrn Koch auch gegen seinen Willen und gegen sein Gewissen dazu zu zwingen, die Menschen zu töten. Um einen Gag des Films aufzugreifen: Wäre Paragraf 14 Absatz 3 Luftsicherheitsgesetz für verfassungsmäßig erklärt worden, dürfte man dem Piloten Koch auch schlicht befehlen, seine eigene Familie mit dem Flugzeug abzuschießen
Der Film faselt zwar über "Schuld" und "Unschuld", meint und erklärt aber etwas anderes. Dass er die grundlegende Kategorie der (strafrechtlichen) Schuld nicht kennt, ist ein fachlicher und ein künstlerischer Skandal zugleich. Entweder weil der Autor sie selbst nicht verstanden hat (was schlimm genug wäre), oder weil er sie vorsätzlich verschweigen will (was noch schlimmer wäre). Der Text des Stücks und all die "Belehrungen", die man den Zuschauern, auch im Film, angedeihen lässt, machen es noch schlimmer – hier wird wahrlich alles durcheinandergebracht, was nur geht: Ein einziges Desaster der Unkenntnis, und mittendrin der liebe Zuschauer, der nun aufgefordert ist, in einer "realen" Rechtsfrage auf der Grundlage der "realen" Rechtslage eine "Entscheidung über Schuld und Unschuld" zu treffen. "
Schirach hat da ein ganz schwaches Werk abgeliefert. |