Beispiele: Urheberrechtsverletzungen, Abmahnungen und Vertragsstrafen. Hinweis: Die hier aufgeführten Beispiele widersprechen dem gesunden Menschenverstand und Rechtsempfinden in erheblichem Maße. Es sind aber alles reale Fälle, die wir mit Links zur Original-Quelle und teilweise mit Hintergrund-Infos versehen haben.
Siehe auch Waldorf- und Songtext-Abmahnungen
Foren (Markenrecht): Ein Forenbetreiber wurde abgemahnt, weil einer der Forumsbesucher als Nickname (Pseudonym) einen offenbar geschützten Markennamen verwendet hatte. Das Problem: die Marke ist völlig unbekannt und wurde bislang auch noch gar nicht genutzt. Abmahngebühren: 5.200 Euro
Quelle: Heise-Newsticker Kommentar/Hintergrund: Selbst wenn der Nickname "Persil" oder "Tampax" gewesen wäre, es kann und darf ja wohl nicht sein, dass ein Forenbetreiber für Nicknames seiner Nutzer haftet. Im Falle einer völlig unbekannten Marke ist das aber einfach nur noch absurd. Interessant sind auch die Gebühren von über 5000 Euro. Wohlgemerkt, es handelt sich um ein nichtkommerzielles, ehrenamtlich betriebenes Forum.
Ebay-Verkauf (neues Urheberrecht): Herr Michael W. verkaufte einen veralteten Computerratgeber (Buch) bei Ebay. Statt eines Kaufgebots bekam er eine Abmahnung, weil dieser PC-Ratgeber, neben unzähligen anderen Themen, auch Hinweise zum Kopieren von CDs enthielt, die damals ganz normal und üblich waren, nach neuem Urheberrecht aber nicht mehr erlaubt sind. Abmahngebühren: 1.600 Euro
Quelle: Computermagazin c't Kommentar/Hintergrund: Dass dieses, völlig unreflektiert alle Wünsche und Träume der Musik-Lobby erfüllende neue Urheberrecht in der Praxis ungeheure Probleme aufwerfen würde, war von vorneherein klar. Dass sich aber eine vorgeblich seriöse Anwaltskanzlei zu solchem Unfug hinreißen läßt und alte PC-Ratgeber dem neuen Urheberrecht unterwirft, und Ebay Käufer und Verkäufer in einem Ausmaß bespitzelt, das einem totalitären System alle Ehre tun würde, macht einfach nur fassungslos. Wohlgemerkt, es war kein Buch über das Kopieren von CDs, sondern ein ganz normaler PC-Ratgeber. Der Verkäufer wußte nicht mal, dass da so ein Kapitel drinne war.
KFZ-Domains (Patentrecht): Über 6000 Domaininhaber bekamen in Deutschland eine Abmahnung, weil ihre Domain ein KFZ-Ortskürzel zwecks Kennzeichnung der Region (zB. "B" für Berlin) enthielt. Kosten + Schadensersatz: 1.100 Euro
Quelle: Cocoon-Magazin.de Kommentar/Hintergrund: Obwohl die unlauteren Ziele der abmahnenden Lizenzvertriebsfirma mehr als deutlich sind, beruft sie sich (offenbar zu Recht) auf ein europäisches Patent, das die Verwendung von Regionskennzeichen schützt. Eine Gruppe von 30 Abgemahnten hat sich jetzt zusammengeschlossen, um eine Nichtigkeitsklage gegen dieses völlig absurde Patent zu finanzieren. Wenn auch nur ein Bruchtteil der Abgemahnten gezahlt hat, wurden mit diesem Coup 7-stellige Summen eingetrieben, ohne (außer der Patentanmeldung) irgendwelche Leistungen zu erbringen.
Ebay-Annonce: Herr J. G. aus Neunkirchen hatte ein privat bei Ebay angebotenes Goldarmband als im "Cartier-Stil" beschrieben. Er bekam eine Abmahnung wegen missbräuchlicher Verwendung eines Markennamens, Streitwert 100.000 Euro, Abmahngebühr: 1200 Euro.
Quelle: stern.de/internetrecht Weitere Beispiele: SWR.de Kommentar/Hintergrund: Sofern jemand gefälschte Armbänder als Cartier-Armbänder verkauft, ist die Lage klar: das wäre eine Markenrechtsverletzung. Aber im obigen Fall? Dennoch ist dieser Fall nur ein einzelnes Beispiel für den kontinuierlichen Abmahnungsmißbrauch durch die Anwälte der Firma Cartier, die Fälle dürften in die Tausende gehen. Inzwischen hat Ebay reagiert, und nimmt solche Anzeigen sofort wieder heraus. Oft reicht es aber, nur 1 - 2 Tage online gewesen zu sein, um von den Abmahnungsgewinnlern aufgespürt zu werden.
-------------------------------------------------- Wichtiger Hinweis: Immer wieder wird von Leuten, die irgendwo mal ein Gerichtsurteil aufgeschnappt oder einen Artikel gelesen haben, die gerichtliche Anfechtbarkeit einiger der hier aufgeführten Abmahnungen ins Gespräch gebracht. Wenn's man so einfach wäre. Merke: 1. Abmahnungen sind keine Gerichtsurteile. Jeder kann sie bekommen, egal ob zu Recht oder Unrecht! 2. Gerichtsurteile sind kein Recht, sondern momentane Interpretationen einzelner Richter. 3. Recht haben bedeutet nicht automatisch auch Recht bekommen. Natürlich könnte man einige (durchaus nicht alle) der hier angeführten Abmahnungen vor Gericht anfechten. Die Risiken sind aber, angesichts uneinheitlicher (teilweise willkürlicher) Rechtsprechung und ungeheuerer Streitwerte, völlig unkalkulierbar! Und alleine die Erstberatung bei einem eigenen Anwalt kostet schon über 200 Euro, von Folge- und Gerichtskosten ganz zu schweigen. --------------------------------------------------
Zitate auf der Homepage: Herr M. S., Lehrer aus Bad Godesberg, bekam eine Abmahnung, weil er auf seiner Homepage seinen Schülern einige Zitate und Auszüge aus dem Werk Erich Kästners präsentierte. Abmahngebühr + Schadensersatz: 1200 Euro
Quelle: General-Anzeiger-Bonn.de Weiteres: Schockwellenreiter.de Kommentar/Hintergrund: Da macht sich ein Lehrer unter großem persönlichen Einsatz daran, die Jugend an Erich Kästner heranzuführen und zukünftige Käufer von Kästnerliteratur heranzuziehen, und irgendwelchen (unverdienten) Erben fällt offenbar nichts anderes ein, als sich kurzfristig mit Abmahnungen zu bereichern!
Stadtpläne/Anfahrtswege: Frau J. Y., Gesangslehrerin aus Berlin, bekam eine Abmahnung, weil sie auf ihrer Site zur Kennzeichnung des Anfahrtsweges einen kleinen Ausschnitt aus einem alten Gratis-Stadtplan verwendet hatte. Abmahngebühr: 800 Euro
Quelle: Daten liegen uns vor! Kurzer Hintergrundbericht: Handwerksportal/Infozentrum Kommentar/Hintergrund: Da hat sich mittlerweile ein eigener Industriezweig, um nicht zu sagen "Stadtplan-Mafia", gebildet. Einige Verlage kaufen ganz gezielt die Rechte an alten Plänen und Karten auf, wohlwissend, daß diese wertlos und unverkäuflich sind, einzig zu dem Zweck, im Internet nach Kopien dieser Pläne zu suchen, und dann einträgliche Abmahnungen zu versenden. Moralisch stehen diese Personen aus unserer Sicht noch unter den 0190-Dialerbetrügern. Aber die eigentliche Schuld trägt der Gesetzgeber, der diesen Abzockern durch seine Untätigkeit den Nährboden liefert ...
Impressumpflicht: Herr M. S., Grafiker aus Dresden, bekam eine Abmahnung wegen unvollständigem Impressum auf seiner Homepage. Abmahngebühr: 580 Euro
Quelle: stern.de/internetrecht Hintergrundinfos: Gohlisch.de Kommentar/Hintergrund: Wie eigentlich kann jemand geschädigt werden (und deshalb Unterlassungsansprüche geltend machen) weil jemand anders kein vollständiges Impressum hat? Da wollte wohl einer einem Konkurrenten eins auswischen, und der Gesetzgeber hilft eifrig mit ...
Linkhaftung: Hunderte von Webmastern bekamen Abmahnungen, weil sie einen Link auf ein Freeware-Programm namens "Explorer" gesetzt hatten. "Explorer" ist angeblich eine geschützte Marke, und dank eines Unikums der deutschen Rechtsprechung kann man nicht nur den Markenrechts-Verletzer, sondern auch alle, die Links auf seine Seite hatten, abmahnen bzw. auf Unterlassung und Schadensersatz verklagen.
Quelle: Teamone.de Kommentar/Hintergrund: Nachdem eine größere Site (SelfHTML) einen, mit Spendengeldern finanzierten (!) Prozess durch sämtliche Instanzen durchgezogen hatte, zeigte sich, dass die ganze Angelegenheit ziemlich dubios und die Abmahnungen unrechtmäßig waren. Das ändert aber nichts daran, dass Hunderte kleinerer Sites und private HPs, die keine Klage wagten, auf den ganz erheblichen Abmahnungskosten sitzen blieben und dergleichen in veränderter Form jederzeit wieder passieren kann ...
Domain verstößt gegen Markenrecht: Gleich Hunderte von Abmahnungen wurden von "T-Online" an die Inhaber von Domains, die das markenrechtlich geschützte "T" enthielten, versandt. Opfer waren u. a. T-Box, T-Stube, T-Onleine usw. Streitwert jeweils 100 000 Euro Abmahngebühren: über 1000 Euro
Quelle: Lestarte.com Kommentar/Hintergrund: Auch wenn die neuere Rechtsprechung hier recht ermutigend ist und "T-Online" einen Großteil der Prozesse verlor, die Opfer verloren ihre Domains, blieben teilweise auf ihren Anwaltskosten sitzen, und von den schlaflosen Nächten für Nichts und wieder Nichts (nicht alle Tage sieht man sich vor Gericht mit Streitwerten über 100 000 Euro konfrontiert) ganz zu schweigen. Ob überhaupt ein "T" markenrechtlich schützbar sein kann und darf, ist nicht abschließend geklärt!
Gebrauchte Software: Ein Schüler aus Stuttgart hatte im Internet ein gebrauchtes Programm inklusive Lizenz erworben. Gleich nach der Installation erschien eine Warnmeldung, dass ein Lizenzverstoß vorläge und es wurde automatisch Verbindung zum Internet hergestellt und seine Daten übermittelt. Wenig später bekam er Post, dass er einen Lizenzverstoß begangen habe und nun, laut Lizenzvertrag, dem er bei der Installation zugestimmt hatte, eine Vertragsstrafe von 300 $ zu zahlen habe. Alternativ wurde ihm kulanter Weise angeboten, für 100 $ eine aktuelle Programm-Version zu erwerben! [Quelle: Forum - Recht.de]
Kommentar/Hintergrund: Nach deutschem Recht verstößt das Vorgehen der Firma (zur Zeit noch) gegen den Datenschutz. Aber auch bei Microsoft wird in dieser Richtung gearbeitet.
Markenrechts-Verletzung: Ein Bastler und Hobbyprogrammierer hatte ein selbstgemachtes Spiel programmiert und auf seiner privaten Homepage (stolz aber ohne finanzielle Interessen) unter dem Namen "Memory" vorgestellt. Memory ist eine geschützte Marke, und die Abmahnung ließ nicht lange auf sich warten. [Modellfall, wie er immer wieder vorkommt]
Kommentar/Hintergrund: Memory ist ein geflügeltes Wort des alltäglichen Sprachgebrauchs, so wie Tempo oder Uhu. Die Erwähnung sollte eher als Gratiswerbung, denn als Markenrechtsverletzung gesehen werden. Und mal ehrlich, wo ist der Schaden für "Memory"???
Freie Meinungsäußerung: Ein Webmaster aus Köln hatte bei einem bekannten Webhost einen Server gemietet. Die Leistung des Servers entsprach nicht den vertraglichen Vereinbarungen, weshalb er den Vertrag kündigte. Im Forum von Webhostlist.de postete er dann seine Erfahrungen mit diesem Host. Wenig später bekam er eine Abmahnung, Streitwert 50.000 Euro, dass er gegen angebliche Vertraulichkeitsvereinbarungen (gab es nicht im Vertrag, wären in dieser Form auch bedeutungslos) verstoßen habe und sein geschäftsschädigendes Posting unverzüglich zu entfernen habe! [Quelle: Forum - Recht.de]
Kommentar/Hintergrund: Diese Abmahnung entbehrt, laut Auskunft bei einem Juristen, jeder rechtlichen Grundlage. Foren wie Webhostlist leben davon, daß objektiv und kritisch über Provider berichtet wird, und Kunden ebenso wie seriöse Provider profitieren da gleichermaßen von. Obwohl die Abmahnung aber offenkundig rechtswidrig und ein Angriff auf die freie Meinungsäußerung ist, ist es ein Skandal, daß so etwas überhaupt möglich ist, daß der Staat also Instrumente zur Verfügung stellt, die durch psychologischen Druck die freie Meinungsäußerung zu verhindern suchen. Anwälte, die sich für solche Einschüchterungs-Methoden hergeben, müßten schadensersatzpflichtig gemacht werden bzw. sogar ihre Zulassung verlieren!
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