Fondsgesellschaft Deka wird Musterkläger im VW-Anlegerverfahren
Frankfurt, 08. Mrz (Reuters) - Für die Anlegerklagen gegen Volkswagen hat das Oberlandesgericht Braunschweig die Fondsgesellschaft Deka Investment zum Musterkläger bestimmt. Dieses Verfahren werde exemplarisch für rund 1470 gleichgelagerte Anlegerklagen geführt, die zusammen einen Schaden von insgesamt 1,9 Milliarden Euro geltend machen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Ein Urteil in dem Musterverfahren gilt dann auch für die anderen Fälle. Ein Termin für den Beginn der Verhandlung werde in den nächsten drei Monaten bestimmt. (Az.: 3 Kap 1/16)
Die Kläger werfen VW vor, sie zu spät über den Einsatz von Software zur Manipulierung von Abgaswerten bei Dieselfahrzeugen informiert zu haben und fordern Schadenersatz für ihre Kursverluste. Der Konzern, der die Manipulation im September 2015 auf Druck der US-Umweltbehörde zugab, weist die Vorwürfe zurück. Anleger, die wegen derselben Ansprüche noch keine Klage erhoben haben, können dem Gericht zufolge diese noch schriftlich beim Oberlandesgericht Braunschweig anmelden. Dabei müssten sie sich aber durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Etwa 70 Klagen im Gesamtvolumen von 6,9 Milliarden Euro lässt das Gericht bei dem Musterverfahren zunächst außen vor. Dabei handele es sich um institutionelle Investoren - etwa Fondsgesellschaften oder Banken - vorwiegend aus dem Ausland, erläuterte ein Sprecher des Oberlandesgerichts. Ob diese auch Teil des Musterprozesses würden, werde noch entschieden. Insgesamt sind beim Oberlandesgericht Braunschweig rund 1540 Anleger-Schadenersatzklagen im Gesamtvolumen von 8,8 Milliarden Euro anhängig. Zu den Klägern gehören neben vielen Privatanlegern US-Pensionsfonds, der Norwegische Staatsfonds, aber auch der Versicherungskonzern Allianz und die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen.[nL5N1EV0VB] |