Aktienmärkten hilft, im Gegenteil. Der Euro fällt und fällt, dies kann schlimm enden! Börsen BaFin verbietet ungedeckte Leerverkäufe Erschienen am 19.05.2010 | dpa-AFX
Harte Zeiten für Zocker: BaFin verbietet ungedeckte Leerverkäufe (Foto: ddp) Die Finanzaufsicht BaFin hat hoch spekulative Wetten von Investoren auf fallende Kurse von Staatstiteln der Euro-Zone verboten. Wie die BaFin am Dienstagabend in Bonn mitteilte, werden "ungedeckte Leerverkäufe" von Anleihen von Staaten der Eurozone mit Wirkung bereits ab Mitternacht bis zum 31. März 2011 untersagt. Verboten seien auch Leerverkäufe von Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps - CDS) auf Anleihen aus der Eurozone. Griechenland hatte vor allem Spekulanten, die auf diese riskanten Finanztitel setzen, vorgeworfen, dass sie die Schuldenkrise Athens verstärkt und von der Panikwelle profitiert hätten. Auch die Euro-Krise sei dadurch geschürt worden. Der Euro fiel am Abend in Reaktion auf die Ankündigung auf ein neues Vierjahres-Tief. (Lesen Sie dazu Euro rutscht auf neues Vierjahres-Tief )
BaFin: Stabilität des gesamten Finanzsystem gefährdet Die BaFin begründete ihre Maßnahmen mit den außergewöhnlichen Schwankungen bei Schuldtiteln von Staaten der Eurozone. Zudem hätten sich die Risikoaufschläge bei Kreditausfallversicherungen mehrerer Staaten der Eurozone erheblich ausgeweitet. Dies habe die Stabilität des gesamten Finanzsystem gefährdet.
Deutsche Finanztitel betroffen Die BaFin hat in das Verbot auch die Aktien von zehn Unternehmen der deutschen Finanzbranche einbezogen. Betroffen sind die Aareal Bank , Allianz , Commerzbank , Deutsche Bank , Deutsche Börse , Postbank , Generali , Hannover Rück , MLP und die Münchener Rück .
Spekulative Leerverkäufe Bei "Leerverkäufen" verkaufen Anleger, die auf fallende Kurse setzen, Titel, die sie zu dem Zeitpunkt nicht besitzen. Sie verfolgen dabei die Absicht, sie später zu einem niedrigeren Kurs zurückzukaufen und so Gewinne einzustreichen. Bei "gedeckten Leerverkäufen" leihen sich Investoren die zu verkaufenden Aktien. Bei "ungedeckten Leerverkäufen" dagegen decken sie sich nicht mit Aktien ein, sondern verkaufen Aktien, ohne sie überhaupt ausgeliehen zu haben. Solche "ungedeckten Leerverkäufe" können die Kurse besonders heftig zum Wanken bringen.
Erstes Verbot 2008 im Februar ausgelaufen Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise im Herbst 2008 hatten mehrere Aufsichtsbehörden weltweit mit befristeten Notverfügungen "ungedeckte Leerverkäufe" untersagt, um dem Abwärtsstrudel der Kurse zu begegnen. In Deutschland waren diese nach einem eineinhalbjährigen Verbot aber seit Anfang Februar wieder erlaubt. |