HelloFresh SE bietet Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 175 Mio. fällig in 2025 an
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR) HelloFresh SE bietet Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 175 Mio. fällig in 2025 an Berlin, 5. Mai 2020. Der Vorstand der HelloFresh SE ("HelloFresh" oder die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, nicht nachrangige und unbesicherte Wandelschuldverschreibungen mit einer Fälligkeit im Jahr 2025 mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 175 Millionen anzubieten (die "Wandelanleihen"). Die Wandelanleihen werden in neue und/oder bestehende auf den Inhaber lautende Stückaktien von HelloFresh (die "Aktien") wandelbar sein. Die Wandelanleihen werden ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan und anderer Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf der Wandelanleihen gesetzlich untersagt ist, im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens zum Kauf angeboten (die "Emission"). Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft auf den Bezug der Wandelanleihen wurde ausgeschlossen. Die Gesellschaft plant, den Erlös aus der Emission für die weitere Finanzierung ihrer Wachstumsstrategie, einschließlich Investitionsausgaben für die Erweiterung ihrer Kapazitäten, sowie für allgemeine Geschäftszwecke zu verwenden. Die Wandelanleihen werden zu 100 % des Nennbetrags von jeweils EUR 100.000 ausgegeben. Die Wandelanleihen werden am 13. Mai 2025 zu ihrem Nennbetrag zurückgezahlt, sofern sie nicht vorzeitig gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und eingezogen wurden. Der Kupon soll zwischen 0,75% und 1,25% per annum liegen und halbjährlich nachträglich zahlbar sein. Der anfängliche Wandlungspreis wird mit einem Aufschlag zwischen 32,5 % und 37,5 % auf den Referenzaktienpreis (den Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft auf XETRA am 5. Mai 2020) festgesetzt werden. Die Gesellschaft wird die Möglichkeit haben, die noch ausstehenden Wandelanleihen vollständig, aber nicht teilweise, zum Nennbetrag zzgl. aufgelaufener, aber nicht gezahlter Zinsen jederzeit (i) am oder nach dem 5. Juni 2023 zurückzuzahlen, wenn der Preis der Aktie der Gesellschaft über einen bestimmten Zeitraum mindestens 130 % des dann gültigen Wandlungspreises beträgt oder (ii) wenn mindestens 85 % des Gesamtnennbetrags der ursprünglich begebenen Wandelanleihen gewandelt und/oder von der Gesellschaft zurückgekauft und eingezogen wurde. Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von 90 Kalendertagen nach der Lieferung der Wandelanleihen, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen (insbesondere für die Bedienung und/oder Finanzierung von Managementund Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen), keine Aktien und keine aktienähnlichen Wertpapiere (equity-linked securities) anzubieten und keine Transaktionen durchzuführen, die einen ähnlichen wirtschaftlichen Effekt haben. Die finalen Bedingungen der Wandelanleihen werden voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages, spätestens jedoch morgen vor Handelsstart, durch eine separate Pressemitteilung bekannt gegeben. Die Lieferung der Wandelanleihen wird voraussichtlich am oder um den 13. Mai 2020 stattfinden. Die Gesellschaft plant, einen Antrag auf Einbeziehung der Wandelanleihen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen; die Abwicklung und Durchführung der Emission sind jedoch nicht abhängig von dieser Einbeziehung. ISIN: DE000A161408 WKN: A16140 Börsenkürzel: HFG LEI: 391200ZAF4V6XD2M9G57 Börse: Regulierter Markt in Frankfurt am Main (Prime Standard) Mitteilende Person beim Emittenten Dr. Christian Ries General Counsel HelloFresh SE, Saarbrücker Straße 37a, 10405 Berlin +49 (0) 160 96382504 |