lasst euch mal nicht von Euphorie gleich ins Paradies treiben. Sollte ein Angebot kommen, was ich bezweifle, denn SH wird garantiert erst das Urteil abwarten, so müssen wir das erst mit der SdK kommunizieren und beraten.
Und schon gar nicht sofort zusagen, sollte das Angebot unter der Bedingung kommen "noch vor Urteilverkündung annehmen, sonst verfällt das Angebot!"
Auf jeden Fall sollten wir das Urteil abwarten. Was wenn die Richterin einen Schuldenschnitt um 25%, Zinssenkung auf 6% und Verlängerung der Restschuld verkünden will? Bei dieser Nachricht sehen wir den Kurs jenseits von 0,50 EUR innerhalb weniger Tage wenn nicht gar Stunden.
Wer wird sich da nicht in den A... beißen wenn er vorher 20-30 Cent Abfindung verbindlich zugesagt hat? Und SH dann das Urteil anfechtet mit Begründung "schaut her, das WHOA kann nun wie vorher geplant umgesetzt werden, wie ablehnenden Aktionäre sind weg!"
Die Richterin hat sehr gute Fragen gestellt, vor allem auch "warum nicht unter bestehendem Konstrukt fortführen?" Sollte sie tatsächlich das Urteil verkünden das wenn nicht alle, dann wenigstens ein zwei der oben genannten Maßnahmen enthält, wäre das der Befreiungsschlag und die Erfolgsstory des Millenniums!
Also bis zur Urteilsverkündung nicht leichtsinnig werden))) |