Verzinsliches Wertpapier ist der Sammelbegriff für alle Formen von zinstragenden bzw. -bringenden Wertpapieren (wie z. B.: Schuldverschreibung, Optionsanleihe, Pfandbrief, Rentenpapier, Obligation, international auch: Bond oder Debenture), die in der Regel zur langfristigen Fremdfinanzierung bzw. Kapitalanlage dienen.
Ein festverzinslicher Vermögenstitel (aus dem anglo-amerikanischen stammend auch Fixed-Income-Product genannt) ist ein schuldrechtlicher Anspruch auf:
1.Zahlung eines zeitabhängigen Entgelts (Zinszahlung): Der Käufer eines verzinslichen Wertpapiers erhält als Gegenleistung für die Überlassung des Geldes "während der Laufzeit" den in der Urkunde verbrieften Zins. 2.Rückzahlung des überlassenen Kapitalbetrags (Tilgung): Nach Ablauf der Laufzeit endet das Schuldverhältnis durch die Zahlung des Nennwerts. Im Gegensatz zur Aktie erwirbt der Käufer einer Industrieanleihe keinen Anteil am Eigenkapital des Unternehmens, sondern gewährt ihm Kredit bzw. Fremdkapital.
Die Bezeichnung festverzinsliche Wertpapiere bezieht sich nicht auf die Art der Verzinsung, sondern auf die Rechtsstellung des Finanztitelinhabers. Zu den festverzinslichen Wertpapieren gehören Floater, Indexanleihen, Zerobonds, Gewinnschuldverschreibungen, ABS, Wandelanleihen und Optionsanleihen.
Emittenten und Emissionen
Als Herausgeber von Anleihen kommen in Frage:
Öffentliche Anleihen werden von Bund (z. B. Staatsanleihen und andere Bundeswertpapiere), Ländern und Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften herausgegeben. Bund und Länder finanzieren ihre Defizite im Länder- beziehungsweise Bundeshaushalt über öffentliche Anleihen. Bankschuldverschreibungen und Pfandbriefe werden von Kreditinstituten emittiert, die sich dadurch ihre Mittel für die mittel- und langfristige Finanzierung ihres Kreditgeschäfts besorgen. Unternehmensanleihen (auch Corporate Bonds) sind Inhaberschuldverschreibungen und damit eine Form der Finanzierung. Eine Anleihe kann sowohl von einer Privatperson als auch von einem Unternehmen im In- und Ausland emittiert, das heißt zum Erwerb durch Investoren aufgelegt werden. Die Investoren der Anleihe können ebenfalls im In- und Ausland wohnhaft sein. In Österreich und Deutschland werden die meisten Anleihen von Banken und der öffentlichen Hand hVerzinsliches Wertpapier ist der Sammelbegriff für alle Formen von zinstragenden bzw. -bringenden Wertpapieren (wie z. B.: Schuldverschreibung, Optionsanleihe, Pfandbrief, Rentenpapier, Obligation, international auch: Bond oder Debenture), die in der Regel zur langfristigen Fremdfinanzierung bzw. Kapitalanlage dienen.
Ein festverzinslicher Vermögenstitel (aus dem anglo-amerikanischen stammend auch Fixed-Income-Product genannt) ist ein schuldrechtlicher Anspruch auf:
1.Zahlung eines zeitabhängigen Entgelts (Zinszahlung): Der Käufer eines verzinslichen Wertpapiers erhält als Gegenleistung für die Überlassung des Geldes "während der Laufzeit" den in der Urkunde verbrieften Zins. 2.Rückzahlung des überlassenen Kapitalbetrags (Tilgung): Nach Ablauf der Laufzeit endet das Schuldverhältnis durch die Zahlung des Nennwerts. Im Gegensatz zur Aktie erwirbt der Käufer einer Industrieanleihe keinen Anteil am Eigenkapital des Unternehmens, sondern gewährt ihm Kredit bzw. Fremdkapital.
Die Bezeichnung festverzinsliche Wertpapiere bezieht sich nicht auf die Art der Verzinsung, sondern auf die Rechtsstellung des Finanztitelinhabers. Zu den festverzinslichen Wertpapieren gehören Floater, Indexanleihen, Zerobonds, Gewinnschuldverschreibungen, ABS, Wandelanleihen und Optionsanleihen.
Emissionsverfahren
Die Emission von Anleihen kann als Selbstemission oder als Fremdemission durchgeführt werden. Bei der Fremdemission fungiert eine Bank oder ein Platzierungskonsortien als Mittler, oder die Emission kann als Privatplatzierung oder öffentliche Platzierung durchgeführt werden. Bei der öffentlichen Platzierung sind bei Anleihen die folgenden Formen üblich:
Freihändiger Verkauf: Der Verkauf erfolgt zu einem festen Preis bis zur Einstellung des Verfahrens oder bis zum Ausverkauf Auflegung zur öffentlichen Zeichnung: Die Investoren erklären innerhalb einer Frist verbindlich, welchen Betrag der Anleihe sie zu übernehmen bereit sind. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf die gezeichneten Wertpapiere. Übersteigt die Nachfrage das Angebot (Überzeichnung), kann der Emittent nach eigenem Ermessen zuteilen (Repartierung). Tenderverfahren: Ähnlich einer Versteigerung, jedoch geben die Zeichner an, welchen Betrag sie zu welchem Kurs zu erwerben bereit sind. Der Emittent bedient dann alle Gebote, welche einen (vom Emittenten gewählten) Mindestkurs nicht unterschreiten. Dabei ist das Emissionsvolumen nicht von Anfang an festgelegt, sondern wird je nach Umfang der Gebote angepasst. Man unterscheidet amerikanisches (wobei jeder Bieter sein eigenes Gebot zahlt) von holländischem Verfahren (wobei alle den gleichen Preis zahlen). Dieses Verfahren wird bei Bundeswertpapieren eingesetzt. Daueremission: laufende Weiteremission unter gleichen Bedingungen Anleihen können zu pari (= 100 %), unter pari oder über pari ausgegeben werden. Unter oder über pari bedeutet, dass bei der Ausgabe einer neuen Anleihe ein Abschlag (Disagio) oder ein Aufschlag (Agio) festgelegt wird, um den der Ausgabepreis den Nennwert unter- oder überschreitet.
Repartierung
bei Emissionen von Wertpapieren übliche Zuteilung der Papiere, wenn die Nachfrage größer als das Angebot ist, d. h., wenn die Emission »überzeichnet« ist. Die Nachfrage der Einzelnen wird entsprechend einem bestimmten Verteilungsschlüssel nur zu einem gewissen Teil befriedigt.
Zuteilung des Angebots nach Quoten bei Übernachfrage. So sind z.B. die Gebote bei einem Hauptrefinanzierungsgeschäft in der Regel größer als das vom Eurosystem als bedarfsgerecht bemessene Zuteilungsvolumen, so daß eine Repartierung nötig wird. Bei einem Mengentender werden alle Gebote zu einem einheitlichen Repartierungssatz zugeteilt. Bei einem Zinstender dagegen werden allein die Gebote zum marginalen Zuteilungssatz entsprechend repartiert, alle darüberliegenden Gebote voll zugeteilt.
Überzeichnung
Im Falle einer Überzeichnung legen der Emittent und das die Emission begleitende Kreditinstitut (Emissionsbank), die Zuteilungsregeln fest, das heißt sie entscheiden, welchem Interessent wie viele der angebotenen Wertpapiere zugeteilt werden.
Beispiel: Bei einer Aktienemission werden 1 Mio. Stück Aktien angeboten, aber es besteht Nachfrage nach 2 Mio. Stück. Dann liegt eine zweifache Überzeichnung vor und der Überzeichnungsfaktor beträgt 2. Bei Gleichbehandlung aller Interessenten wird nun eine Zuteilungsquote von 2 : 1 festgelegt, das heißt jeder Interessent erhält halb so viele Wertpapiere, wie gewünscht. Der Überzeichnungsfaktor wird von der Emissionsbank ermittelt und meist zusammen mit dem Ausgabepreis der Wertpapiere veröffentlicht. Er ist ein Indikator für das Verhältnis von Angebot und Nachfrage während der Zeichnungsfrist. Emittent und Emissionsbank sind an einem möglichst hohen Zuteilungsfaktor interessiert, weil viele Marktteilnehmer dies als Zeichen für die Preiswürdigkeit des angebotenen Wertpapiers ansehen. In der Praxis wird für fast jede Erstemission von Aktien eine mehrfache Überzeichnung bekannt gegeben, die gemeldeten Überzeichnungsfaktoren lagen zwischen ca. 2 und 40. Trotz dieser mutmaßlich hohen Nachfrage brach der Kurs mancher Aktien gleich nach ihrer ersten Börsennotiz ein. Die tatsächliche Aussagekraft des Überzeichnungsfaktors ist daher fraglich.
Festpreisverfahren
Das Festpreisverfahren ist ein Verfahren zur Preisbestimmung bei einer Emission von Wertpapieren, welches im Gegensatz zum Bookbuilding-Verfahren einen festen Preis zur Platzierung der Aktien vorgibt.
Bis Mitte der neunziger Jahre dominierte es noch das deutsche Aktienemissionsgeschäft. Aufgrund mangelnder Flexibilität und erhöhter Komplexität wurde es innerhalb weniger Jahre nahezu vollständig vom Bookbuilding-Verfahren verdrängt.
Der Platzierungspreis wurde in aller Regel aufgrund von Bewertungen des Emittenten, durch Vergleiche mit Börsenkursen vergleichbarer Unternehmen und der Bewertung der erwarteten Investornachfrage ermittelt. Durch das Verfahren bestand allerdings das Risiko einer Fehleinschätzung, welche einen nicht marktgerechten Platzierungspreis zur Folge haben konnte.
Heute wird das Festpreisverfahren nur noch im Rahmen von Bezugsrechtsemissionen angewendet, da hierfür durch das Aktiengesetz zwingend ein genau bezifferter Preis nötig ist und der sollte bestimmt nicht bei 0,007 $ liegen , Vk / Ek 0,0345 $ / 0,0445 $ ----------- MFG Horus |