Verwahrer geraten in die Kritik „Drohende Gefahr der Depotunterschlagung" Von Bernd Neubacher, Frankfurt Börsen-Zeitung, 10.3.2012 Im Zuge des als freiwillig deklarierten Schuldenverzichts privater Hellas-Gläubiger regt sich Kritik an den Depotbanken. Haben die Verwahrer alles getan, um die Interessen der Anleger wahrzunehmen? Nein, meint Bankrechtsexperte Christian Kleiner, jahrelang Syndikusanwalt im Investment-Banking für deutsche und ausländische Finanzinstitute. Die depotführenden Banken und der Verwahrer Clearstream verletzten „im Hinblick auf die evidente Rechtswidrigkeit eines erzwungenen Umtauschs griechischer Staatsanleihen ihre Pflichten als Verwahrer von Wertpapieren in möglicherweise strafrechtlich relevanter Weise“, so Kleiner. Ihre Mitwirkung an der wertpapiertechnischen Umsetzung eines rechtswidrigen Zwangsumtausches griechischer Staatsanleihen dürfte seiner Meinung nach Straftatbestand der Depotunterschlagung erfüllen. Dieser Rechtsbestimmung zufolge drohen dem, der über ein ihm als Verwahrer anvertrautes Wertpapier rechtswidrig verfügt, bis zu fünf Jahren Haft. Konkret bemängelt Kleiner zum Beispiel, dass die Verwahrer auch die Depots solcher Anleger auf die neuen Bonds umstellten, die dem Tausch separat widersprochen hätten. Bevor die Verwahrer die Bestände ausbuchten, sollten Depotbanken um der Verhältnismäßigkeit willen den Anlegern nochmals Gelegenheit geben, sich zu erklären, sagt Kleiner. Christian Kleiner wurde 1965 in Lauf an der Pegnitz geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Im Anschluss an die Referendarszeit im Bereich des Oberlandesgerichts Nürnberg wurde Christian Kleiner im August 1994 als Rechtsanwalt zugelassen und ist seit dem der Kanzlei Dr. Koch Dorobek & Kollegen angeschlossen. Von September 1994 bis Oktober 2009 war Christian Kleiner im Investmentbanking für deutsche und ausländische Finanzinstitute (Deutsche Bank, Credit Suisse First Boston und Barclays Capital) als Syndikusanwalt, auch in leitenden Positionen, tätig. Seine Tätigkeiten umfassten die juristische Beratung , Konzeption und Umsetzung von internationalen Kapitalmarkttransaktionen sowie die Prävention im Bezug auf Prospekthaftung und Anlegerschutz. Christian Kleiner verfügt über vertiefte Erfahrungen im Bankaufsichtsrecht sowie der vertraglichen Gestaltung und Durchführung von Anleihe- und Aktienemissionen, Konsortialkrediten, Börsengängen (IPOs) und der Konzeption und Dokumentation von Derivaten. Darüberhinaus war Christian Kleiner mit unterschiedlichsten Fragen des Bank- und Börsenrechts sowie mit Verbriefungen, U.S.-Leases, Unternehmensakquisitionen (M&A), Öffentlichen Übernahmen und Privatisierungen befasst. Christian Kleiner hat weiterhin Erfahrungen in der prüfungsfesten Umsetzung von Risikomanagementabläufen (Compliance, Geldwäscheprävention, MaRisk) und der rechtlichen Betreuung von Unternehmensgremien (Corporate Governance). Im prozessualen Bereich hat Christian Kleiner mehrere streitige Großverfahren (u. a. Anlegersammelklagen und Verfahren vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen) erfolgreich beraten und koordiniert. Als ehemaliges Mitglied des Rechtsausschusses im Bundesverband deutscher Banken verfügt Christian Kleiner auch über vertieftes Hintergrundwissen im Bereich Verbandsarbeit. Sein breites Erfahrungsspektrum ermöglicht ein interdisziplinäres und ergebnisorientiertes Eingehen auf den Bedarf und die vielfältigen Anliegen der jeweiligen Mandanten. Seine Schwerpunkte sind: Bankvertrags- und Bankaufsichtsrecht Wertpapierhandelsrecht und Compliance Deutsches und internationales Vertragsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht im Zusammenhang mit Kapitalmarkt- und Unternehmenstransaktionen Vertragsrecht im Zusammenhang mit deutschen und internationalen Finanzierungstransaktionen und Anlageprodukten |