Tatsachenbehauptungen: ".. denn gerade weil sicherlich hohe Fördergelder in Thielert stecken, kann das Unternehmen nicht zerschlagen werden, sondern muss als Ganzes weiterlaufen, da ansonsten diese Gelder zurückgezahlt werden müssten." Selbstverständlich kann IV Kübler die TAE zerschlagen. Und weder er noch ein potentieller Käufer müssen Gelder zurückzahlen. Dafür hat die Thielert VVG eine Bürgschaft übernommen. " Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse: Bürgschaft 2.789.000,00 € Die Bürgschaft wurde zugunsten des verbundenen Unternehmen Thielert Aircraft Engines GmbH übernommen. Die Sächsischen Aufbaubank verlangt von der Thielert Vermögensverwaltungsgesellschaft die Zahlung von 2.789.000 EUR aus einer Bürgschaft. Bürgschaftsgrund ist eine etwaige Rückzahlungsverpflichtung der Thielert Aircraft Engines GmbH aus einem gewährten öffentlichen Zuschuss des Freistaates Sachsen. Die Wirksamkeit dieses Bürgschaftsvertrages wird durch die Thielert Vermögensverwaltung GmbH bestritten." Quelle https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet " Die Gläubigerversammlung hat zwar ein Mitspracherecht bei der Preisfestsetzung und -genehmigungm aber letztendlich muss der IV wissen, was er verlangen bzw. vorschlagen kann " Richtig ist: Die GläubigerVersammlung oder der G -Ausschuß bestimmen die G.-quote. Multipliziert mit der Summe aller Forderungen ergibt dies die Basis für den Mindestpreis. Zuzüglich der Verfahrenskosten und dem IV Honorar erhält man ungefähr den Mindestpreis. Hierbei sind noch nicht die besicherten Gläubiger berücksichtigt, sowie jene die ein Absonderungsrecht geltend gemacht haben. Der IV hat danach den Auftrag u.a. innerhalb einer bestimmten Frist diesen Mindestpreis durch den Verkauf zu erzielen. Dabei steht es ihm frei in welcher Form der Verkauf stattfindet (z.B. öffentliche oder nichtöffentliche Ausschreibung und Angebotsababe, oder Bieterauktion, oder ..). Parallel dazu muß er natürlich sicherstellen dass die Insolvenzmasse erhalten bleibt oder besser noch vermehrt wird. Z.B. durch die Fortführung des Geschäftsbetriebes. "Auch das betriebliche Ergebnis muss einen Kaufpreis widerspiegeln." Dies ist absoluter Unsinn. Kein Betriebsergebnis muß einen Kaufpreis wiederspiegeln. "Insofern hat Kübler damals die 80 Mio. bewusst festgelegt und dieser Preis wird inzwischen sicherlich deutlich höher sein." Gibt es für diese Aussage belegbare Quellen ? Mir sind jedenfalls keine bekannt. Ausserdem wäre es äusserst unklug von Kübler öffentlich über Preise zu sprechen. Die Gläubiger könnten ihn auf Schadensersatz wegen entgangenen oder vorenthaltenen Gewinns bzw Forderungsverlust verklagen. Egal wie niedrig die Gläubiger ihre Quote setzen, und damit den Mindestpreis unmittelbar beeinflussen, letztlich werden sie irgendwann vor dem 31.Mai 2013 eine Liquidierung verlangen. Und sei es eine Zwangsverwertung. Denn wenn dann weitere 20 Mio € fällig werden, würde die Quote erheblich niedriger ausfallen als sie jetzt schon ist. Und das wollen die Gläubiger unter allen Umständen bestimmt vermeiden. Und die Aktionäre ? Gehen höchstwahrscheinlich leer aus, weil kein Nettoerlös für die AG übrigbleibt. |