... dass selbst Herr Jürgen Röder vom Handelsblatt offenbar nicht weiß, dass Aktienrückkäufe der Leerverkäufer durch "beauftragte Dritte" nicht gemeldet werden müssen und somit zu keinem Zeitpunkt der Short-Attacke bekannt ist, wie hoch die bereits getätigte Eindeckung tatsächlich ist. So wie es Verträge gibt, (bis) zu welchem Zeitpunkt die Aktien verliehen werden, so gibt es auch Verträge, bis zu welchem Termin diese "beauftragten Dritten" eine bestimmte Zahl an Aktien zu einem vorgegeben Preis vorhalten müssen, damit der Leerverkäufer diese an seinen Verleiher "durchreichen" kann. Wenn wir das Short-Play mit der Deutschen Bank des gestrigen Tages als Beispiel nehmen, so könnten die Leerverkäufer die ca. 3,4 Mio. Aktien gestern zu Kursen zwischen 9,75 und 9,85 verkauft und die UBS bereits heute die Aktien zu Kursen zwischen 9,55 und 9,65 zurückgekauft haben. Für den Newsflow entstehen so negative Nachrichten, die den Kurs mit nach unten treiben, weil sich die LV-Quote erhöht und die Leerverkäufer haben (vor Kosten) mit durchschnittlich 0,20 pro Aktie bereits ca. 700.000 verdient. Geht man von Zinskosten in Hohe von 10% p.a. für die Dauer von einem Monat aus, dann waren das schon satte 100% Gewinn innerhalb von 24 Stunden! Mit "echten" Aktien kannst Du halt auch Kurse bewegen, mit Puts allein geht das so gut wie gar nicht ...
Auf die LV-Quote allein kann man also rein gar nichts geben und aus dem Beispiel des Handelsblatts kann man auch nicht ableiten, dass die damalige Bridgewater-Wette gegen Bayer eine "Fehlinvestition" war, weil man seine LV-Quote auch so lange stehen lassen kann, bis die Ausleihe endet und die Aktien an den Verleiher zurückgegeben werden müssen. Das meiste Geld bei Leerverkäufen wird "sofort" verdient und die dort eingesetzten Aktien werden somit auch mehrfach verwendet. Da reichen auch einzelne schlechte Tage in einem inakten Aufwärtstrend, um auf diese Weise Geld zu verdienen. Ein intakter Abwärtstrend ist eher eine Art Katalysator, der den Effekt noch verstärkt ... |