"Wenn dann die Einnahmen nicht mehr reichen, um die angehäufte Zinslast zu schultern, gerät man in eine Falle, aus der nur schwer rauszukommen ist." Hier geht es nicht um die Zinslast, die nicht mehr bedient werden kann, sondern um die Rückzahlung der Anleihe! Ferner ist die IVG in diesem Zustand nicht "Kapitalmarktfähig", d.h. eine Umschuldung über Anleihen, KE, Bürgschaften etc. ist außer Reichweite. Aus erstgenanntem resultiert die Überschuldung und die absehbare / bevorstehende "Zahlungsunfähigkeit" bei Fälligstellung der Anleihe => die sachlich korrekte Entscheidung "rechtzeitig" nach dem Scheitern der Sondierungsgespräche mit den Anleihe- u. Hybridanleihegläubigergruppen unter den Schutzschirm zu flüchten und die Inso in Eigenverwaltung anzustreben. Bisher war dieser eingeschlagene Weg der "richtige" und die Entscheidung des Bonner Amtsgerichtes die Hybridgläubiger "hintenanzustellen" signalisiert abermals, nach der Genehmigung der Inso in Eigenverwaltung, Unterstützung von außen ... Im Falle der tatsächlich eintretenden Inso-Verwertung wären die Hybridgläubiger hintendran - die Aktionäre ebenfalls. Aber darum geht es derzeit nicht ... das Urteil ist aktuell nur für die Beteiligung / die Forderungen der Hybridgläubiger am Kuchen des Deb-to-Equity-Swaps entscheidend - da sind sie nun außen vor! Und auch weitere Klagemöglichkeiten vor höheren Instanzen werden hier zu viel Zeit in Anspruch nehmen - die Uhr tickt runter bis zum Frühjahr und bis dahin wird es zu keiner anderen Entscheidung mehr kommen. Falls die Sanierung gelingen sollte, gibt es auch keinen Grund die Stellung der Hybridgläubiger zu verbessern - woraus sollte sich dann noch dieser Anspruch ableiten? Im Gegenteil hierzu werden die Aktionäre je nach vereinbartem Bezugs- u. Tauschverhälnis beteiligt - ob es tatsächlich die ursprünglich in die Runde geworfenen 200:1 wird, ist vor dem Hintergrund der nun nicht mehr zu beteiligenden Hybridgläubiger fraglich ... ich rechne nun mit einem für die Aktionäre besseren Verhälnis ... die Chancen hierauf sind m.E. durch das gestrige Urteil jedenfalls größer geworden ... |