zu: "Wenn du also glaubst, dass die IVG den Termin für den Insolvenzplan einhällt, dann glaubst du auch noch an den Weihnachtsmann!"
Die folgenden Termine sind m.E. keine "Glaubensfrage", die die IVG-AG nach ihrem ansonsten üblichen Gestaltungsspielraum auslegen kann:
1.Termin: Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.12.2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
2. Termin: Freitag, 13.12.2013, 10:00 Uhr, Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
3. Termin: Freitag, 10.01.2014, 10:00 Uhr, Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin)
4. Termin: Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 17.12.2013 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a niedergelegt
Aus diesem Terminplan ergibt sich m.E. die für die Aktionäre wichtigste Konsequenz, da bisher keine Ladung zum Erörterungstermin am 13.12.2013 veröffentlicht wurde! Bei einer geplanten Kapitalmaßnahme wäre dies m.E. für die Anteilseigner zwingend erforderlich, da sie im Rahmen der Abstimmungen zu beteiligen sind ...
Der hier ständig aufkommende Vergleich mit dem Verfahren bei Pfleiderer zeigt, dass es dort so gelaufen ist, wie es ordnungsgemäß laufen müßte ... dort wurde nämlich "rechtzeitig" am 16.08.2012 für den Erörterungstermin am 12.09.2012 geladen, siehe http://pfleiderer.com/uploads/...ktionaere-Freigabeversion-170812.pdf
Ich glaube eigentlich nicht, dass die IVG gegen Insolvenzrecht verstoßen will ... darüber würde sich wohl jeder Aktionär freuen ... |