Ich kann nur meine Sicht darstellen. Da es sich bei KO´s um Future ohne Nachschusspflicht(weil da, wo sonst nachgeschossen werden muss, der Emmitent Tatsachen schafft indem er das Underlaying kauft oder verkauft, je nachdem) handelt und nirgends expliziet erwähnt wird, dass währungsschwankungsresistent sind wird definitiv der jeweilige Wechselkurs berechnet werden, kann ja auch nicht anders sein, denn sonst würde das mit der Preisberechnung ja nicht hinhauhen, weil Währungsschwankungssicherheit ist ja nichts weiter als eine Versicherung gegen Schwankungen für die man bezahlen muss, also eine Prämie abdrücken muss. Da diese aber bei den KO´s nicht eingerechnet ist, siehe Arriva Dabei ergibt sich der Preis des Wertpapieres als ( Kurs des Basiswertes in USD - 4,1806 USD ) in EUR. Aus dem geringeren Kapitaleinsatz im Vergleich zum Direktinvestment ergibt sich ein Hebel von 12,05. Falls der zugrundeliegende Basiswert während der Laufzeit zu irgendeinem Zeitpunkt (auch intraday) die Knock-Out-Barriere von 4,1806 USD berührt oder unterschreitet, verfällt das Wertpapier wertlos. spielet also der Kurs eine Rolle. |