Das ist ja ein völliges Unding, dass deine Aktien im Zweifel bis Ende Juli gesperrt sind. Das kann ja nicht wahr sein. Würde ich nochmal rückfragen, du kannst doch jederzeit deinen Besitz verkaufen und zwar, wenn du willst. Höre ich bisher zum 1. Mal, das ist ja ein wichtiges Thema.
Bei mir ist es so (Postbank), dass ich bisher 2 Lagerstätten hatte (zur US-Lagerstätte wurde automatisch vom Broker gewechselt beim letzten Zählversuch, OHNE mich zu informieren). Ich kaufte dann noch Aktien hinzu und auf einmal konnte ich online nur noch die neuen Aktien handeln. Also z.B. keine VK-Order einstellen, das ging mit der US-Lagerstätte ab dann nur noch aufwändig per Telefonbanking mit Warteschlange usw.
Zurückholen nach D kostet Zeit und Geld, habe ich nicht gemacht, da ja jetzt gleich die nächste Zählung kommt und das Spielchen von vorne los ginge. Das mache ich vielleicht nächste Woche nach der Zählung auf meine Kosten und mit dem Risiko, dass während des Lagerstättenwechsels was mit dem Kurs passiert. Soll bis zu 5 Werktage dauern (in der Praxis eher 2).
Weiß das jemand: Die VK-Order, die man vor dem Lagerwechsel erstellt hat, bleiben gültig auch mit Lagerstättenwechsel? Mein Orderbuch hat sich nicht verändert, aber ich bin inzwischen misstrauisch, man sah ja auch den Lagerwechsel überhaupt nicht im Orderbuch. |