darüber, wie der Familiennachzug organisiert wird. Die CDU hat heute Gesprächsbereitschaft signalisiert - lol -. Ein angeblich 16-jähriger (muss man das glauben?) hat zudem bekanntlich vor dem VG Berlin ein Urteil erwirkt, eigentlich ein "Einzelfallurteil", aber es wird nun zum Anlass genommen, die gesamte erwünschte Politik (weiter) danach auszurichten. Ein erstinstanzliches Urteil wohlgemerkt. Auf Berufung und Revision hat man aus naheliegenden Gründen verzichtet. Warum wird hierzu wohl kein höchstrichterliches Urteil wenigstens angestrebt? Kann jeder für sich beantworten. |