In diesem Leitfaden werden die Begriffe „Land“, „Staat“ und „Mitgliedstaat“ unterschiedslos verwendet und bezeichnen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, das Vereinigte Königreich und Zypern. Andere Länder werden als „Drittstaaten“ bezeichnet. Allerdings sollten Sie wissen, dass innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums praktisch alle in diesem Leitfaden genannten Rechte auch in Island, Liechtenstein und Norwegen gelten. Umgekehrt genießen Angehörige dieser Länder die gleichen Rechte beim Kauf von Handwerken und Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt. |