Natürlich sind die verschiedenen Fälle wie HRE, VW oder nun Wirecard nur sehr begrenzt vergleichbar.
Ich befürchte aber, dass die Chancen bei Wirecard schlechter stehen als bei den anderen Fällen, weil hier wahrscheinlich sehr viel kriminelle Energie von Wirecard und/ oder Wirecard-Angestellten im Spiel gewesen sein dürfte. Das heißt, dass die Schuld möglicherweise in großem Ausmaß bei Wirecard selbst und einigen Einzelpersonen liegt. Aber was nützt es, wenn hier Schadensersatzansprüche gerichtlich bejaht würden? Es gibt dort doch nichts oder viel zu wenig zu holen.
Es wäre für die Kläger besser, wenn andere Beteiligte nicht selbst Opfer von solch hoher krimineller Energie geworden wären; dann könnt man bei EY oder anderen ggf. grobe Fahrlässigkeit oder ähnliches nachweisen. Mit dem gegenwärtigen Wissen glaube ich aber, dass EY und andere einfach betrogen wurden. Man kann EY naiv nennen oder sonst etwas, aber ich glaube nicht, dass Wirtschaftsprüfer verpflichtet sind, mit einem so hohen Ausmaß an krimineller Energie zu rechnen und alle Unterlagen auf Echtheit zu überprüfen.
Vielleicht müsste man sich einmal den Fall Enron und Arthur Andersen anschauen, ich bin damit nicht vertraut.
Grundsätzlich ergibt es natürlich schon Sinn, Klagen gegen alle möglichen Beteiligten zu erheben (etwa einzelne Angestellte von Wirecard), um sie über das Strafrecht hinaus finanziell zu belangen. Nur glaube ich eben nicht, dass da insgesamt viel zu holen sein wird im Vergleich zu den Mengen an Geld, die bei den Anlegern vernichtet wurden.
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