Ich habe mich auch bei der Kanzlei Tilp registriert und die gleichen von dir beschriebenen Unterlagen erhalten, auch die umfangreiche Vollmacht. Ich frage mich nun, ob die Kanzlei diese Vollmacht auf jeden Fall von uns benötigt oder nur (so wie ich das verstehe) für deren Deckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung, s. hierzu den nachstehenden Text der Kanzlei: Quote Bitte beachten Sie, dass wir für die Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung eine Vollmacht benötigen. Diese finden Sie im Anhang dieser Email. Es handelt sich hierbei um eine umfassende Vollmacht, welche dem Wortlaut nach zu diversen Rechtshandlungen berechtigt. Seien Sie jedoch versichert, dass wir von der Vollmacht selbstverständlich nur in dem Umfang Gebrauch machen werden, zu dem Sie uns ausdrücklich ermächtigen – zunächst also ausschließlich für die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sollten spätere, kostenauslösende Maßnahmen eingeleitet werden, werden wir selbstverständlich nicht tätig, ohne dass uns von Ihnen zuvor ein entsprechender weiterer Auftrag erteilt wird. Unquote Ich werde diese Vollmacht NICHT unterschreiben (habe auch keine Rechtsschutzversicherung, die Kapitalmarkttransaktionen abdeckt), sondern der Kanzlei nur die angeforderten Unterlagen über Käufe + Verkäufe von WDI-Aktien zusenden, mit dem Hinweis, dass ich auf deren Nachricht wie folgt warte: (1) gegen wen sie alles über die Musterfeststellungsklage vorgehen wollen, (2) welchen Prozessfinanzierer sie für die sich daraufhin anschliessenden Einzelklagen anbieten, sofern die Musterfeststellungsklage erfolgreich ist (3) eine Bestätigung der Kanzlei, dass meine Teilnahme an der Musterfeststellungsklage kostenfrei ist. |