Was CL wieder für einen Unfug verbreitet.
"Erwerb und Veräußerung eigener Anteile der Gesellschaft können sich ebenfalls auf den Bestand des steuerlichen Einlagekontos auswirken. Nach dem BMF-Schreiben vom 27.11.2013 (IV C 2-S 2742/07/10009, BStBl I 2013, 1615) stellt der Erwerb eigener Anteile nicht mehr einen Anschaffungsvorgang eines Wirtschaftsguts dar, sondern eine Kapitalherabsetzung in Höhe des Nennbetrags der erworbenen Eigenanteile (siehe auch z.B. BFH Urteil vom 6.12.2017, IX R 7/17, BFHE 260, 163). "
Das hat nichts mit der Körperschaftssteuer zu tun.
Die "steuerfreie" Dividende ist "steuerfrei", da es sich um eine Rückzahlung von aufgenommenen Kapital handelt (Börsengang, Kapitalerhöhungen). Eine normale Dividende wird dagegen aus den Gewinnen ausgeschüttet und direkt besteuert. Es geht also vor allem um die Kapitalrücklagen (die entstehen, wenn neue Aktien herausgegeben werden). Das Konto stellt quasi eine Nebenrechnung dar, wie viele davon noch nicht "ausgeschüttet" wurde und ist von uns nicht einsehbar. "Aufgefüllt" wird es durch neue Kapitalaufnahme, also Kapitalerhöhung, also Herausgabe neuer Aktien (nicht umbedingt im Interesse der Aktionäre).
Damit ist das Vorgehen limitiert. Früher oder später (wenn man nicht andauernd Kapitalerhöhungen durchführt) wird wieder normal besteuert. Jetzt scheint wohl Ende bei der Post zu sein. Klar, es könnte sein, dass die Post auch streckt, also absichtlich große Teile aus den Gewinnen (regulär) ausgeschüttet hat. Aber da würde sich mir der Sinn nicht erschließen. Daher können wir davon ausgehen, dass die Dividende ab nun normal aus den Gewinnen ausgeschüttet wird.
Schade, ich wollte doch noch sehen, was passiert, wenn der steuerliche Einstandskurs auf 0 fällt. |