was zu einer Verwässerung der ST kommt und aktuell wären dadurch die VZ besitzer die Gewinner und die ST die sog. Verlierer:
"Stellungnahme der Verwaltung zu dem Ergänzungsverlangen der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft und der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft:
Vorstand und Aufsichtsrat der RWE Aktiengesellschaft stehen der Umwandlung der Vorzugs- in Stammaktien grundsätzlich positiv gegenüber und prüfen deren Machbarkeit regelmäßig unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren.
Aus den nachfolgenden Erwägungen haben Vorstand und Aufsichtsrat gleichwohl davon abgesehen, der diesjährigen Hauptversammlung eine Beschlussfassung über die Umwandlung der Vorzugs- in Stammaktien vorzuschlagen. So kann die Umwandlung der Vorzugs- in Stückaktien aufgrund der zeitlichen Nähe zur Dividendenaussetzung für die Stammaktionäre in den Jahren 2015 und 2016 als eine sachwidrige Bevorzugung der Vorzugsaktionäre angesehen werden. Auch würden hierdurch die Stimmrechte der Stammaktionäre verwässert werden. Darüber hinaus kommt nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat eine Umwandlung der Vorzugs- in Stammaktien nur dann in Betracht, wenn diese schonend möglich ist. Das ist bei einem möglichst geringen Kursunterschied zwischen beiden Aktiengattungen der Fall. Dieser lag per 21. März 2018 (Tag des Ergänzungsverlangens) bei EUR 3,83. Damit ist eine schonende Umwandlung aus Sicht der Verwaltung gegenwärtig nicht gewährleistet." |