Ist offtopic, aber Deine Behauptung, "Im übrigen sind die Pensionsansprüche der Beamten in Deutschland mitnichten durch Pensionskassen oder ähnliches gedeckt. Das war zwar in grauer Vorzeit einmal beabsichtigt, wurde tatsächlich aber nie umgesetzt. Stattdessen vervesperte der Staat die Vorsorgeabzüge, die er den Beamten laufend abknöpfte und immer noch abknöpft." ist nicht richtig: Die 0,2 % Differenz zu den Erhöhungen der Angestellten wurden abgeführt an ein Sondervermögen "Versorgungsrücklage", dass außerhalb des Haushaltes geführt wird. Ich zitiere aus dem Haushaltsplan des Landes Berlin 2010/11 Band 10 Seite 189/90: 2801 2010/2011 Versorgungsausgaben Epl. 15, 28, 29 Seite 189 Wirtschaftsplan für das Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“ Allgemeine Erläuterungen Nach dem Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Landes Berlin (Versorgungsrücklagegesetz VersRücklG) vom 06. Oktober 1999 (GVBl. S. 543), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (Besoldungs- und Versorgungsrücklageänderungsgesetz) vom 1. Oktober 2008 (GVBl. S 272) wird zur Sicherung der Versorgungsaufwendungen ein Sondervermögen unter dem Namen „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“ errichtet. Das Versorgungsrücklagegesetz gilt für das Land Berlin und die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Die Versorgungsrücklage soll die Finanzierung der Versorgungsleistungen ab dem Jahr 2018 unterstützen. Die Mittel werden gemäß § 14a Bundesbesoldungsgesetz (BBGes) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. August 2002 (BGBl. I S.3020), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S.2891), aufgebracht, indem seit 1999 bis zum 31. Dezember 2017 die linearen Erhöhungen der zu dynamisierenden Bezügebestandteile in gleichmäßigen Schritten von durchschnittlich 0,2% Prozent abgesenkt werden. Hiervon sind gemäß § 14a Abs. 2a BBGes die auf den 31. Dezember 2002 folgenden acht allgemeinen Anpassungen der Besoldung ausgenommen. Gemäß § 14a Abs. 3 BBGes wird der Versorgungsrücklage ab 2003 zusätzlich bis zum Ende der Ansparphase die Hälfte der Ersparnis zugeführt, die sich aus der Absenkung des Versorgungsniveaus für vorhandene und künftige Versorgungsempfänger gemäß Versorgungsänderungsgesetz 2001 vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3926) ergibt. Bezeichnung Ansatz 2010 Ansatz 2011 IST 2008 - EURO - - EURO - - EURO - Einnahmen 1. Zuführungen aus dem Landeshaushalt 35.000.000 40.000.000 28.026.869,44 2. Sonstige Zuführungen zur Versorgungsrücklage 3.089.000 3.531.000 2.712.799,98 3. Einnahmen aus Rückflüssen angelegter Mittel aus dem Landeshaushalt 0 0 0,00 4. Einnahmen aus Rückflüssen angelegter Mittel aus sonstigen Zuführungen 0 0 0,00 5. Erträge aus den angelegten sonstigen Mitteln der Versorgungsrücklage 14.549.000 16.856.000 12.107.673,38 Gesamteinnahmen 52.638.000 60.387.000 42.847.342,80 Ausgaben 1. Verwaltungskosten und Dienstleistungen 85.000 99.000 336.960,66 2. Rückführungen aus der Versorgungsrücklage an den Landeshaushalt 0 0 0,00 3. Rückführungen aus der Versorgungsrücklage an Sonstige 0 0 0,00 4. Ausgaben zur Anlage der Versorgungsrücklagezuführungen aus dem Landeshaushalt und deren Erträge 52.550.000 60.285.000 42.510.382,14 5. Sachausgaben 3.000 3.000 0,00 Gesamtausgaben 52.638.000 60.387.000 42.847.342,80 6. Überschuss/Fehlbetrag 2801 2010/2011 Versorgungsausgaben Epl. 15, 28, 29 Seite 190 Erläuterungen Bei den Zuführungen aus dem Landeshaushalt wurden die Ansätze aus dem Haushaltsplan (Kap. 2801, Titel 42400 und 43400) zugrunde gelegt. Bei den sonstigen Zuführungen werden die Zuführungen von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts zusammengefasst. Zweckbindungen: Die Zuführungen dienen nur zu Ausgaben zur Anlage der Zuführungen sowie zur Deckung der im Zusammenhang mit dem Sondervermögen anfallenden Verwaltungsgebühren und Sachausgaben. Die Erträge aus der Anlage dienen nur zu Ausgaben zur Anlage der Zuführungen sowie zur Deckung der im Zusammenhang mit dem Sondervermögen anfallenden Verwaltungsgebühren und Sachausgaben. Vermögensbestand: Per 31.12.2008: 277.868.699,59 € (Vermögenswert am 31.12.2008) Per 31.12.2009: 324.237.000 € (geschätzter Vermögenswert auf Basis der Ist-Zuführungen 2008 und der Ansätze 2009) Per 31.12.2010: 376.875.000 € (geschätzter Vermögenswert auf Basis der Ansätze in 2010) Per 31.12.2011: 437.262.000 € (geschätzter Vermögenswert auf Basis der Ansätze in 2011) Zitat Ende Das Kapital ist physisch vorhanden (Ende 2011 geschätzt 437 Mio €) und wird ab 2018 für die Zahlungen von Pensionen zur Verfügung stehen, für den Bund und die anderen Länder gilt dies im Wesentlichen ebenso. Vergleichbar mit den Pensionskasse in USA oder GB ist dies natürlich nicht, die Masse insgesamt bescheiden, aber der Ansatz, kapitalgedeckte Rücklagen für Pensionslasten einzuführen und sie teils in Aktien zu investieren ist doch für Deutschland sehr beachtlich! |