die Apotheke erhält 3 % vom Apothekeneinkaufspreis plus den Festzuschlag 8,35 abzüglich 1,77 (ab 2023 2,00) die zurück an die Krankenkasse gehen. die Zuzahlung des Patienten hat sie auch an die Krankenkasse weiter zu reichen. Kostet das Arzneimittel die Kasse also 100 brutto, so hat der Staat daran 15,97 , der Hersteller irgendwas zwischen 60 und 70, die Apotheke 65*0,03 = 1,95 plus 8,35 minus 2 also 8,30 Rohergebnis. Die Kasse bekommt also von der Apotheke die zwei Euro, sowie die Patienten Zuzahlung von zehn Euro (bei 100 Wert), Sowie, wenn es noch so ist, 10 % Herstellerabschlag. also hat die Kasse Kosten bei 100 von 100 - (65*0,1)- (2./. 19%) - 10 = 100-6,5-1,62 - 10 = 81,88 Der Staat bekommt 15,97 plus die 0,38 mwst von den 2 Kassenabschlag.
Also hier grob Apotheke 9% Staat 16,3% Kasse 18,2% [Abschlag/Rabatt] Hersteller/Großhändler rest 56,5% Anteil an den 100 Kosten für den Krankenkassenbeitragzahler(m/w/d)
Man braucht also nur die Zahl der abgegebenen er X Packungen zu können und man kann dann wissen wie hoch der Fest Zuschlag ist und mit dem durchschnittlichen Warenkorb Wert kennt man auch die 3 % die noch oben drauf kommen.
Pro Packung landet man im Schnitt so zwischen sechs und neun Euro Rohertrag. Bei Abgabekosten vor Ort von ca. 5 bei guter Auslastung bedeutet das dann 1-4 Bruttogewinn, im Versand liegt man über den 10 je Warenabgabe. (Bei Eigenlieferung kann es sich in der Stadt lohnen, aber Haustür Zustellung mit Mindestlohn und teilweise noch mit Kühlartikeln ist das teuer)
Darum denke ich auch, dass Versand sich in der Stadt aus einem Lager aus lohnt, aber nicht als komplizierte Kommunikation mit lokalen Ärzten bei Rückfragen und einzelnen Paketen. |