gibts hiernach was zu beachten?
EANS-Hauptversammlung: freenet AG / Einberufung der Hauptversammlung 16:03 02.04.12
EANS-Hauptversammlung: freenet AG / Einberufung der Hauptversammlung -------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------- freenet AG Büdelsdorf ISIN: DE000A0Z2ZZ5 WKN: A0Z2ZZ Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch den 9. Mai 2012, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr), im Congress Center Hamburg, Saal G, Am Dammtor/Marseiller Straße, 20355 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die freenet AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2011 Da die Vorlage der vorgenannten Unterlagen nach der gesetzgeberischen Intention nur der Information der Hauptversammlung dient, wird es zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung geben. Der Jahresabschluss 2011 ist bereits durch den Aufsichtsrat gebilligt und damit festgestellt worden. Die vorgenannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an bis zum Abschluss der Hauptversammlung über die Internetseite unserer Gesellschaft unter http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/2012 zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der freenet AG zur Einsichtnahme ausgelegt. Sie liegen ferner vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Hollerstraße 126, 24782 Büdelsdorf; Deelbögenkamp 4c, 22297 Hamburg) zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von Euro 506.791.903,79 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. Euro 128.011.016,00 als Gesamtbetrag der Dividende, und Vortrag des Restbetrags in Höhe von Euro 378.780.887,79 auf neue Rechnung. Die Dividende ist am 10. Mai 2012 zahlbar. Gesamtbetrag der Dividende Euro 128.011.016,00 Vortrag auf neue Rechnung Euro 378.780.887,79 Bilanzgewinn Euro 506.791.903,79 Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft mittelbar 50.000 eigene Stückaktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den Erwerb, die Einziehung oder die Veräußerung eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von Euro 1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden, der eine entsprechende Anpassung des insgesamt an die Aktionäre auszuschüttenden Betrags der Dividende und eine entsprechende Anpassung des auf neue Rechnung vorzutragenden Betrags vorsehen wird. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats Die Amtszeit der derzeitigen Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat endet mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2012. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 101 Abs. 1 AktG iVm § 1 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG 1976 aus je 6 Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) Maximilian Ardelt, Starnberg Geschäftsführender Gesellschafter der ConDigit Consult GmbH, Starnberg b) Dr. Arnold Bahlmann, München Selbständiger Unternehmensberater, München c) Maarten Henderson, Hamburg Selbständiger Unternehmensberater, Hamburg d) Dr. Boris Maurer, Berlin Selbständiger Unternehmensberater, Berlin e) Axel Rückert, Rueil-Malmaison, Frankreich Selbständiger Unternehmer und Unternehmensberater, Rueil-Malmaison, Frankreich f) Achim Weiss, Karlsruhe Geschäftsführender Gesellschafter der ProfitBricks GmbH, Berlin für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Mit Blick auf Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Herr Maarten Henderson hat erklärt, dass er für den Fall seiner erneuten Wahl auch zukünftig für das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft zur Verfügung steht. Die derzeitigen Mandate der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner sind nachfolgend in den Informationen zur Tagesordnung aufgeführt. 6. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: a) Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 bestellt. b) Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2012 bestellt. 7. Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2005 gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung, über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2009 gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung, über die Aufhebung des bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs. 8 der Satzung sowie des zugrundeliegenden Hauptversammlungsbeschlusses vom 20. Juli 2007, sowie Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechenden Satzungsänderungen Der Ermächtigungszeitraum für das Genehmigte Kapital 2005 (§ 4 Abs. 6 der Satzung) ist am 18. August 2010 abgelaufen, der Ermächtigungszeitraum für das Genehmigte Kapital 2009 (§ 4 Abs. 7 der Satzung) lief am 6. Juli 2011 ab. Sämtliche Aktienoptionen, die von der Gesellschaft als Rechtsnachfolgerin der mobilcom AG fortgeführt wurden und für die durch die Hauptversammlung vom 20. Juli 2007 ein bedingtes Kapital geschaffen wurde (§ 4 Abs. 8 der Satzung) sind ausgelaufen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: a) § 4 Abs. 6 der Satzung, § 4 Abs. 7 der Satzung sowie der Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juli 2007 unter Tagesordnungspunkt 11 zur Schaffung eines bedingten Kapitals zur Fortführung der Aktienoptionen der mobilcom AG sowie § 4 Abs. 8 der Satzung werden aufgehoben. b) Es wird ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 12.800.000 geschaffen. Hierzu wird § 4 Abs. 6 der Satzung wie folgt neu gefasst: "(6) Der Vorstand ist für die Dauer von fünf Jahren von der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister an ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 12.800.000 (in Worten: Euro Zwölf Millionen Achthundert Tausend) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Den Aktionären kann das gesetzliche Bezugsrecht auch dergestalt eingeräumt werden, dass die neuen Aktien einem oder mehreren Kreditinstituten oder gemäß § 186 Abs. 5 AktG gleichgestellten Unternehmen zur Übernahme angeboten werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Ausgabe der Aktien gegen Sacheinlage auszuschließen. Der Vorstand ist auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszuschließen. Ferner kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet. Von der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß dem vorhergehenden Satz kann jedoch nur soweit Gebrauch gemacht werden, wie der anteilige Betrag der neuen Aktien am Grundkapital 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister oder - falls geringer - zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt. Von der 10 %-Grenze ist der anteilige Betrag des Grundkapitals in Abzug zu bringen, der auf Aktien entfällt, die ggf. seit Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien unter Bezugsrechtsausschluss nach §§ 202 Abs. 2, 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden oder die ggf. seit Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss nach §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert wurden. Ebenso abzuziehen ist der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die ausgegeben werden können aufgrund von Schuldverschreibungen mit einem Options- bzw. Wandlungsrecht oder einer Options- bzw. Wandlungspflicht oder einem Aktienlieferungsrecht der Gesellschaft, soweit diese Schuldverschreibungen gemäß §§ 221 Abs. 4 S. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG seit Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung begeben worden sind." c) Absatz (9) von § 4 der Satzung wird zu Absatz (7). *** INFORMATIONEN ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 5 Die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner vorgeschlagenen Personen sind bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums (Angaben gem. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG): a) Maximilian Ardelt Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Ecommerce Alliance AG, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats Mannstaedt GmbH, Troisdorf, Vorsitzender des Aufsichtsrats Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: TECH DATA Corporation, Clearwater/Florida, USA, Mitglied in Board of Directors b) Dr. Arnold Bahlmann Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: eCircle AG, Münschen, Vorsitzender des Aufsichtsrats Business Gateway AG, Starnberg, Mitglied des Aufsichtsrats Telegate AG, Martinsried, Mitglied des Aufsichtsrats Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: TVN S.A. Group, Warschau, Polen, Mitglied des Aufsichtsrats c) Maarten Henderson Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: PV Crystalox Solar plc, Abingdon, Oxfordshire, Großbritannien, Vorsitzender des Aufsichtsrats d) Dr. Boris Maurer Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: Keine e) Axel Rückert Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: Filhet Allard SA, Bordeaux, Frankreich, Mitglied des Aufsichtsrats f) Achim Weiss Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Fonpit AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: ACAN Invest AG, Baar, Schweiz, Mitglied im Verwaltungsrat ACAN Management AG, Baar, Schweiz, Mitglied im Verwaltungsrat Finalfolder AG, Baar, Schweiz, Mitglied im Verwaltungsrat Parallels Inc., Seattle, USA, Mitglied im Aufsichtsrat |