Sehr geehrte Damen und Herren,
als Aktionär der Steinhoff INT.HLDG. wende ich mich heute an ihre Behörde. Die durch das Unternehmen am 15.12.22 veröffentlichte EQS hat dazu geführt, dass Anleger, die zu diesem Zeitpunkt investiert waren, massiv geschädigt wurden. Der Vorschlag, welcher durch die Steinhoff INT.HLDG. an diesem besagten Datum in den Markt gegeben wurde, ist aus meiner Sicht strafrechtlich zu prüfen, da er einzig der Vernichtung von Marktkapitalisierung diente. Seit nunmehr einem Monat warten Aktionäre auf die genaueren Ausführungen durch das Unternehmen vergebens. Ohne weitere konkrete Details zu diesem Vorschlag, ist es mir als Aktionär nicht möglich, mein Investment einzuschätzen.
Ich beantrage demzufolge gemäß der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 – Marktmissbrauchsverordnung (MAR) die strafrechtliche Verfolgung des Sachverhalts, da mit dem Vorschlag vom 15.12.22 durch die Steinhoff INT.HLDG (A14XB9) aus meiner Sicht irreführende Signale für Aktionäre (wodurch ein künstliches Kursniveau erzeugt wurde) in den Markt gegeben wurden. Ferner ist zu prüfen ob hier der Verdacht eines Marktmissbrauchs im Sinne des Artikel 1 der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) oder einer Nichtveröffentlichung von Insiderinformationen entgegen Artikel 17 MAR in Bezug auf das Finanzinstrument besteht.
Ich freue mich über eine Antwort von Ihnen und verbleibe |