"versagensbereiten" Herz so die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, halt doch lieber Zuhause bleiben.
Neudeutsch nennt man es „Victim Blaming“ – das Opfer wird für die Tat verantwortlich gemacht, nicht die Täter. Besser wäre es gewesen, der junge Mann hätte tatenlos zugeschaut, wird suggeriert. Bei dem Herzen! Früher hätte man um das Opfer besonders getrauert, das sich trotz seiner gesundheitlichen Schwierigkeiten eingemischt habe.
Dank der Feminisierung der Strafjustiz heißt es bald nur noch: „Selbst dran schuld; weshalb gehen Sie auch nach Einbruch der Dunkelheit noch auf die Strasse!“
oder vielleicht was positives für die Finanzen der Deutschen RV: die Lebenserwartung in Deutschland beträgt 80,64 Jahre (2016). Dieses Urteil bedeutet dann wohl, dass man für die Ermordung eines 81 jährigen Deutschen nicht belangt werden kann. Daher sollte der Bundestag jährlich eine Altersbemessungsgrundlage festlegen, ab welchem Alter ein Mord straffrei bleibt. Wir wollen doch nicht, dass das Ganze noch zu Rechtsunsicherheit führt und die Täter sich mit Nichtwissen über die Altersgrenze herausreden können!
Wir leben schließlich in einem Rechtssstaat, jawohl! Die linksrotschwarzbuntverblödeten Wähler werden ihnen auch noch zujubeln und wieder wählen,vielleicht auch nicht ;-)
Mal im Ernst, durch solche Schandurteile von Seiten unserer Justiz treibt man die Gesellschaft irgendwann dazu, selbst Recht zu sprechen. Das ist dann der Anfang vom Ende! |